Verbraucherschutz

Prepaid-Karten sind kein Sofortkredit

Bereits im Juli 2016 hatten die Marktwächter Finanzen von der Verbraucherzentale Sachsen vor Angeboten der niederländischen Global Payments gewarnt. Geworben wurde mit Sofortkrediten ohne Schufa-Auskunft, tatsächlich erhielten die Kunden aber eine kostenpflichtige Prepaid-Karte, die zudem noch per teurer Nachnahme zugestellt wurde. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer war diese Praxis irreführend und damit unzulässig.

Nachdem der Anbieter auf die Aufforderung der Verbraucherschützer, solche Praktiken zu unterlassen, nicht reagiert hatte, reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli 2017 Klage ein. Nun ist das Urteil gefallen. Dabei hat das Landgericht Berlin im Sinne der Verbraucherschützer entschieden. Der Anbieter muss nun unter anderem bei der Werbung Formulierungen wie "Sofortkredit" oder "100 Prozent Zuteilung sicher sogar bei negativer Schufa, Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen!" unterlassen, solange er nicht selbst Kredite vergibt Schließlich kann eine auf Guthabenbasis laufende Karte nicht als Kredit bezeichnet werden, wenngleich deren Marke als "Kreditkarte" läuft. Auch die Werbebotschaft "Goldene Mastercard für alle" ist irreführend, wenn nicht erkennbar ist, dass es sich um eine Prepaid-Karte handelt.

Natürlich sollte es jedem mündigen Verbraucher klar sein, dass ein Kreditangebot ohne Bonitätsabfrage kein seriöses Angebot sein kann, auf das man sich einlassen sollte. Dass überhaupt Verbraucher auf solche Werbebotschaften hereinfallen, belegt insofern einmal mehr die Erkenntnis, dass es um die Finanzbildung vieler Menschen nicht allzu gut bestellt ist. Zum kleineren Teil mag es aber auch damit zu tun haben, dass die anhaltenden Diskussionen um die Transparenz der Scoring-Formel dem Image der Schufa nicht gut getan haben, sodass "ohne Schufa" zum Lockruf für Skeptiker der Berechnungen wird. Dafür sind die Verbraucherschützer teilweise mitverantwortlich. Red.

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