REGULIERUNG

Restschuldbefreiung: doch keine Fehlanreize?

Am 1. Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vorgelegt, mit denen die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich Entschuldung in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf stellt diese Version aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft eine deutliche Verbesserung dar - nicht zuletzt …

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