Zahlungsverkehr

Todesstoß für DCC?

Am 28. März 2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag veröffentlicht, mit dem einerseits die EU-Preisverordnung auch auf solche grenzüberschreitende Zahlungen ausgedehnt werden soll und der andererseits die Transparenz bei Währungsumrechnungen bei Bargeldabhebungen am Geldautomaten oder bei Kartenzahlungen am PoS erhöhen soll.

Insbesondere an Letzterem entzündet sich die Kritik der deutschen Kreditwirtschaft. Der Vorschlag sei unpraktikabel und verursache in Anbetracht des geringen Nutzens viel zu hohe Infrastrukturkosten, heißt es in einer ersten Stellungnahme. Von der EU-Kommission vorgesehen ist zweierlei: Zahlungsdienstleister sollen im Fall eines eigenen DCC-Angebots (Dynamic Currency Conversion) neben dem Umrechnungskurs auch den verwendeten Referenzkurs sowie den Gesamtbetrag aller Gebühren für die Umrechnung im Vorfeld offenlegen. Das wird auch von der Kreditwirtschaft als sinnvoll erachtet. Zusätzlich sollen die Zahlungsdienstleister jedoch im Detail auch über die entsprechenden Eckwerte der Währungskonvertierung durch das jeweilige kartenherausgebende Institut informieren. Und genau hier liegt die Crux.

Für eine europaweite Bereitstellung dieser Information von Tausenden von Emittenten ist mit erheblichen Kosten zu rechnen - die dann vermutlich an die Kunden weitergegeben werden müssten. Obgleich sie dann den direkten Vergleich zweier Optionen hätten, würde es für die Verbraucher vermutlich nicht preiswerter, wie es ja das eigentliche Ziel der Maßnahme ist.

Wie sich die Informationen über die Währungsumrechnung durch die kartenausgebende Bank überhaupt darstellen lassen soll, ist ohnehin unklar: Bei GAA- und PoS-Transaktionen im Ausland erfolgt ein Kauf der Fremdwährung gemäß PSD2 erst dann, wenn die entsprechende Transaktion tatsächlich beim Zahlungsdienstleister des Kunden vorliegt. Aufgrund der Arbeitsweise der genutzten Verrechnungssysteme ist das jedoch nicht der gleiche Tag, an dem die Transaktion durchgeführt wird. Somit kann der Kunde im Vorfeld gar keine detaillierte Information über die Eckwerte der Währungskonvertierung erhalten. Das ginge vielleicht nur bei Instant Payments.

Die Umsetzung des Vorschlags der Kommission ist deshalb alles andere als trivial und sicher nicht schnell zu realisieren. Das war wohl auch der Kommission selbst bewusst, weshalb Art. 3 a Abs. 2 UAbs.2 EU-Preisverordnung-E ein Mandat für die EBA enthält, in den technischen Regulierungsstandards für die Übergangszeit von 36 Monaten, bis die neuen Transparenzvorgaben in Kraft treten, einen Deckel der zulässigen Gesamtentgelte für die Währungsumrechnung festzulegen. Dies birgt die Gefahr, dass sich keine angemessenen Entgelte mehr erzielen lassen und deshalb die Angebote zur Währungskonvertierung massiv zurückgefahren werden.

Ganz ähnlich könnte es am Point of Sale aussehen, wo die neuen Vorgaben nach der Anwendungsauswahl bei Karten mit Co-Badging zu einer neuerlichen Verkomplizierung und damit Verlängerung des Bezahlvorgangs führen würden. Das liegt weder im Interesse des Handels noch der Kunden. Wird die dynamische Währungskonvertierung zu umständlich, dann dürfte die Akzeptanz seitens der Kunden deutlich zurückgehen und der Handel könnte "DCC" künftig vielleicht gar nicht mehr anbieten. Wem wäre damit gedient? Red.

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