Binäre Optionen

Verbraucherschutz oder Bevormundung?

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 22. Mai 2018 Maßnahmen zur Regulierung des Vertriebs bestimmter spekulativer Finanzprodukte getroffen. Am 1. Juni 2018 wurden sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Bereits seit dem 2. Juli verboten sind damit Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Verbraucher. Ab dem 1. August 2018 gelten für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFDs) automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung für Verbraucher. Beides soll dem Verbraucherschutz dienen.

Bei der Neuregelung im Bereich der CFD's sind sich Verbraucherschützer und die Finanzbranche weitgehend einig: Hier dienen die getroffenen Maßnahmen dem Verbraucherschutz, da sich Verbraucher oft nicht über die Hebelwirkung im Klaren sind, dass sie unter Umständen nicht nur das eingesetzte Kapital verlieren, sondern die Verluste durch eine Nachschusspflicht sogar weit darüber hinaus gehen können.

Aber wie ist das bei den binären Optionen? Über Sinn und Unsinn dieses Instruments lässt sich sicher streiten. Aber das gilt in gleichem Maße zum Beispiel auch fürs Lotto oder für Fußballwetten. Entweder es werden die gewählten Zahlen ausgelost oder nicht, entweder gewinnt die Mannschaft, auf die man getippt hat oder sie verliert. Die "Wette" auf Kursentwicklungen ist da nichts wirklich anderes. Natürlich kann der "Investor", wenn er seine Wette verliert, das eingesetzte Kapital verlieren - aber kann das wirklich ein Verbot begründen?

Keine Frage - zur Altersvorsorge taugen solche Anlageinstrumente nicht. Aber sie stürzen den Verbraucher auch nicht in unkalkulierbare Risiken. Ob jemand lieber auf Fußballergebnisse, auf Pferde oder zum Beispiel auf Währungskurse spekulieren möchte, das hätte man getrost dem "mündigen" Verbraucher überlassen können. Vor allen finanziellen Risiken wird man ihn ohnehin nicht schützen können. Bei den binären Optionen bestand die Gefahr ohnehin primär darin, an unseriöse Anbieter zu geraten. Insofern wäre es sinnvoller gewesen, ihnen das Handwerk zu legen als eine ganze Produktkategorie zu verbieten. Ansonsten müsste man vielleicht auch den Vertrieb von Prepaid-Karten untersagen, weil einzelne Anbieter sie zu horrenden Preisen als Schufa-freien Kredit vermarkten. Generell gilt: Verbraucherschutz ist ein hehres Ziel. Der Grat hin zu einer Bevormundung ist jedoch sehr schmal. Red.

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