PREISPOLITIK

Verwahrentgelte vor Gericht

Im Grunde sind sich alle einig: Mit "Verwahrentgelten" oder "Guthabenentgelten", wie sie die Commerzbank nennt, wird der Zweck des Sparens ad absurdum geführt. Denn der besteht natürlich darin, das Ersparte zu vermehren und durch Zins und Zinseszins mindestens einen Inflationsausgleich zu erhalten. So haben es zumindest ältere Semester noch in der Schule gelernt.

Dass immer mehr Banken und Sparkassen auf immer mehr Guthaben Verwahrentgelte oder Guthabenentgelte erheben, wie die …

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