REGULIERUNG

Virtuelle HV als Testfall

In mancher Hinsicht steckt der Gesetzgeber in der Corona-Krise in der Zwickmühle. Das gilt auch für das Abhalten von Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften. Einerseits können Hauptversammlungen aus aktienrechtlicher Perspektive nicht einfach abgesagt werden. Andererseits können sie wegen des Versammlungsverbots auch nicht in gewohnter Form stattfinden. In Zeiten der Digitalisierung heißt der Ausweg: Online-Hauptversammlung.

Dafür macht der Gesetzgeber den Weg frei. Mit dem am …

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