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VÖB verhandelt in Zukunft allein

Wie überall im Leben ist es immer schwierig zusammenzuarbeiten, wenn verschiedene Meinungen und Interessen zu einem Thema aufeinandertreffen, die stark voneinander abweichen und sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner bringen lassen. Manchmal ist dann die notwendige Konsequenz, seinen Weg alleine weiter zu gehen. Dafür hat sich nun auch der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, kurz VÖB, entschieden und kehrt damit zu seinem Ursprung zurück: Denn bis 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB eigenständig Tarifverträge für ihre Mitglieder ab.

Zwischen den darauffolgenden Jahren bis einschließlich 2020 bestand zwischen dem VÖB und dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) eine Verhandlungsgemeinschaft, die nun auf Entscheidungsgrundlage des VÖB-Vorstands aufgegeben werden soll. Hintergrund ist unter anderem, dass der öffentliche und private Bankensektor unterschiedliche Interessen verfolgen, die sich im Zuge der letzten Jahre noch weiter ausdifferenziert haben. Beispielsweise spielen klassische Themen der Privatbanken, wie Samstags-Öffnungen, keine große Rolle aufseiten der öffentlichen Banken.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Interessenlage der kreditwirtschaftlichen Sektoren beispielsweise rund um das Thema Kurzarbeit auseinandergeht. Während der AGV Banken sich in diesem Zusammenhang für eine Aufstockung einsetzte, stellte der VÖB eher den Kündigungsschutz der Beschäftigten in den Vordergrund der Diskussion. Dass man sich hier nicht unbedingt einig werden würde, zeigt bereits ein Blick auf den Stellenabbau innerhalb der letzten 15 Jahre im Bankensektor. So wurde etwa ein Viertel der Stellen im Privatbankensektor abgebaut, während die öffentlichen Banken wesentlich langsamer Stellen reduzieren.

Der Vorstand des VÖB hatte daher den Verlauf der zurückliegenden Tarifrunden für die Beschäftigten der öffentlichen und privaten Banken analysiert und auch die Erfahrungen des Arbeitgeberverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) mit einbezogen, der bereits seit 2004 die Verhandlungsgemeinschaft verlassen hatte. An die positiven Erfahrungen des Alleingangs des AVR knüpft der VÖB an, um den "Besonderheiten des öffentlichen Bankensektors besser gerecht zu werden", so Gunar Feth, der Verhandlungsführer der öffentlichen Banken. Die Entscheidung wurde also unter pragmatischen Gesichtspunkten gefällt, die auf keiner konkreten Konfliktsituation oder internen Streitigkeiten beruhen.

Nun muss sich der VÖB strategisch weiterentwickeln, um künftig sein Ziel zu erreichen, den Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgebern gleichermaßen Rechnung zu tragen. Geplant ist hierfür die Errichtung einer eigenen Geschäftsstelle "Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken".

Die Beendigung der Verhandlungsgemeinschaft zum Jahresende 2020 ändert laut AGV Banken übrigens nichts am Fahrplan laufender Verhandlungen. So würden die Verhandlungen über die Modernisierung der Verbandstarifverträge im Vorfeld der Tarifrunde 2021 für das private Bankgewerbe wie geplant fortgeführt. mv

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