Digitalwährungen

Zehn Jahre Bitcoin

Am 31. Oktober wurde die Digitalwährung Bitcoin 10 Jahre alt. Denn am 31. Oktober 2008 wurde unter dem Namen "Satoshi Nakamoto" ein Papier veröffentlicht, das die Prinzipien für autonomes digitales Geld beschrieb, das ohne Kontrolle durch eine Zentralbank auskommt. Anlässlich dieses Jubiläums gab es eine ganze Reihe von Veröffentlichungen zum Thema.

Der Bitcoin ist besser als sein Ruf, lautet zum Beispiel das Ergebnis einer Analyse von Forschen des Instituts für Nuklearphysik der Polnischen Akademie der Wissenschaften (IFJ PAN). Denn die Kryptowährung erfülle statistische Kriterien eines reifen Marktes. Für die Analyse haben die Wissenschaftler statistische Kriterien für die Reife eines Marktes, die ursprünglich zur Untersuchung der neuen Märkte in Mittel- und Osteuropa nach dem Ende des Kommunismus entwickelt wurden, auf den Bitcoin-Markt angewendet. Dabei zeigte sich, dass dieser seit etlichen Monaten alle wichtigen Kriterien für finanzielle Reife erfüllt. Während der ersten zwei Jahre des Beobachtungszeitraums 2012 bis April 2018 habe sich der Markt noch geformt.

Danach entsprachen die sehr kurzfristigen, im Minutenzeitraum betrachteten Renditen einer einfachen mathematischen Gesetzmäßigkeit, die für einen reifen Markt gilt. Inzwischen erfülle auch die Volatilität des Bitcoin-Markts statistische Bedingungen, die für einen reifen Markt mit hoher Reputation gelten.

Die in der Zeitschrift "Chaos: An Interdisciplinary Journal of Nonlinear Science" veröffentlichte Studie kommt deshalb zu dem Schluss, dass der Bitcoin echtes Potenzial habe, bald zur Alternative zum Devisenmarkt zu werden. Ähnliches könne demnach auch für andere Kryptowährungen gelten.

Heftige Diskussionen ausgelöst hat ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 25. September 2018, dessen zeitliche Nähe zum runden Geburtstag vermutlich nur Zufall war (Aktenzeichen 161 Ss 28/18 [35/18]). Das Diktum des Gerichts lautete nämlich: Bitcoins werden in Deutschland zu Unrecht als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes angesehen. Der Handel mit Bitcoins ist deshalb nicht erlaubnispflichtig.

Zur Begründung wies das Gericht darauf hin, dass Bitcoins weder von einer Zentralbank noch einer Behörde oder einem anderen Emittenten ausgegeben werden. Es fehle auch an einer übergeordneten und bestimmbaren (juristischen) Person, die auf die Verteilung der Bitcoins Einfluss nehmen könnte. Bitcoins hätten keinen eigenen Wert und seien keine Währung und kein Geldzahlungsmittel im klassischen Sinne. Zudem würden sie auch nicht kraft Gesetzes von jedermann zur Erfüllung geschuldeter Leistungen akzeptiert. Deshalb fehlt dem Urteil zufolge eine wesentliche begriffliche Voraussetzung von Rechnungseinheiten, wie sie in der vom Gesetzgeber vorgenommenen Gleichstellung mit Devisen zum Ausdruck kommt.

Das Gericht widerspricht mit deutlichen Worten der im Merkblatt der BaFin vertretenen Auffassung, wonach Bitcoins Rechnungseinheiten im Sinne des KWG seien. Wörtlich heißt es: "Soweit die BaFin die Ansicht vertritt, es handele sich bei Bitcoins um eine Komplementärwährung, die unter den Begriff Rechnungseinheit zu fassen ist, verkennt sie, dass es nicht Aufgabe der Bundesbehörden ist, rechtsgestaltend (insbesondere) in Strafgesetze einzugreifen."

Die allgemeine Missstandsaufsicht und Anordnungskompetenz der BaFin, so das Urteil, sei die vorbeugende Gefahrenabwehr für das Kredit- und Finanzdienstleistungswesen, nicht jedoch die Ausdehnung des Anwendungsbereiches von strafrechtlichen Normen durch die Erweiterung der Voraussetzungen für das Vorliegen erlaubnispflichtiger Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen. Mit der Behauptung, Bitcoins fielen unter den Begriff der Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Absatz 11 KWG, überspanne die Aufsicht deshalb ihren Aufgabenbereich. Zu den Merkblättern der BaFin führt das Gericht aus: "Der Gesetzgeber hat selbst die Voraussetzungen der Strafbarkeit zu bestimmen und darf diese Entscheidung nicht den Organen der vollziehenden Gewalt überlassen. Soweit zum Schutz der Verbraucher ein Regelungsbedarf besteht, ist es nicht Aufgabe der Gerichte, eine entsprechende Lücke zu schließen."

Das Urteil hat freilich nur bedingte Wirkung, da das Gericht diese Feststellungen lediglich zur Urteilsfindung in einer Strafsache traf, an der die BaFin nicht beteiligt war. Dennoch ist der Hinweis auf eine Regelungslücke überdeutlich. Der impliziten Forderung nach einem Kryptowährungsgesetz schließt sich etwa auch die Berliner Bitwala GmbH an, ein 2015 gegründetes Startup, das zusammen mit der Solaris Bank als Bankpartner seit Anfang November ein Bankkonto anbietet, welches den einfachen und sicheren Handel mit Kryptowährungen und das tägliche Banking verlässlich in einem Konto ermöglicht.

Regulierung wäre aber möglicherweise auch an ganz anderer Stelle wünschenswert - sofern überhaupt möglich: nämlich beim Energieverbrauch für das "Schürfen" von Bitcoins und der Abwicklung von Transaktionen, die immense Rechnerkapazitäten erfordern und damit einen enormen Energieverbrauch mit sich bringen. Wissenschaftler der University of Hawaii kommen in einer Veröffentlichung sogar zu dem Schluss, Kryptowährungen hätten das Zeug dazu, den Klimawandel zu beschleunigen.

Für das Jahr 2017 haben sie durch die Digitalwährung Bitcoin verursachte CO2 - Emissionen von 69 Millionen Tonnen errechnet. Angesichts von weltweit mehr als 30 Milliarden Tonnen CO2-Ausstoß insgesamt scheint das vielleicht noch nicht allzu viel. Doch das werde sich ändern. Wenn sich die Kryptowährungen so schnell durchsetzen würden wie andere Technologien, warnen die Forscher, dann werde die Erderwärmung um zwei Grad Celsius statt im Jahr 2033 bereits 2024 erreicht. Auch der Bitcoin gehöre deshalb auf die Liste der Hauptursachen für den Klimawandel. Red.

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