DIGITALISIERUNG

Zustimmungseinholung - analog versus digital

Mit dem Einholen der Kundenzustimmung zu Bankgebühren ist es wie mit der starken Kundenauthentifikation: Um beides kommen die Anbieter nicht herum. Bei der Nutzerfreundlichkeit gibt es jedoch große Unterschiede.

Weil es ohne die Zustimmung der Kunden nun einmal nicht geht, wird ihnen meist eine Auswahl an Möglichkeiten eingeräumt, wie sie dieselbe erteilen können. Die Unterschrift eines Vordrucks und Rücksendung per Post ist regelmäßig eine davon. Schließlich muss es auch für die weniger technikaffine Kundschaft eine Lösung geben. Bei den digitalen Varianten scheidet sich jedoch die Spreu vom Weizen.

Charmant ist etwa die QR-Code-basierte Lösung der Deka: Einfach scannen, mit Geburtsdatum identifizieren und bestätigen - fertig. Ebenfalls QR-Code-basiert geht es allerdings auch deutlich umständlicher: Code scannen, AGB und Preisverzeichnis herunterladen, abspeichern und öffnen (um damit zu dokumentieren, dass man es auch zur Kenntnis genommen, wenn auch nicht unbedingt gelesen hat) und dann erst bestätigen. Diese Vorgehensweise mag zwar rechtlich wasserdicht sein - Nutzerfreundlichkeit sieht indessen anders aus.

"Echt jetzt?" fragt sich da der geneigte Kunde, der schon sein Handy gezückt hatte, um fix zuzustimmen und die leidige Angelegenheit hinter sich zu bringen. Von fix kann bei einem solchen vielstufigen Verfahren digital kaum die Rede sein, also greift der Kunde zum beiliegenden Einwilligungsvordruck, unterschreibt und ab damit in die Post. Das mag zwar für das Kreditinstitut die teuerste Lösung sein, für den Kunden jedoch ist es die schnellste. Analog schlägt digital. Das Buch mit den AGB und Preisinformationen wandert unbesehen ins Altpapier. Das kann man sich ja bei Bedarf immer noch herunterladen. Red.

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