BSIG-Novelle: Cybersicherheit wird Chefsache

Dr. Fabian M. Teichmann, Rechtsanwalt und Notar, Managing Partner, Teichmann International (Schweiz) AG, St. Gallen
Foto: Urban Zintel

Die Neuregelung des § 38 Abs. 3 BSIG-E im Rahmen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes stellt einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cyberrisiken dar, sagt Fabian M. Teichmann. Erstmals werden die Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen zu regelmäßigen Cybersicherheitsschulungen verpflichtet, um sie in die Lage zu versetzen, Risiken im Bereich der Informationssicherheit eigenverantwortlich zu erkennen, zu bewerten und …

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