RECHTSFRAGEN

Eigentumsvorbehalt - eine Herausforderung im Risikomanagement

Norman Häring, Foto: Zendesk

Der Eigentumsvorbehalt kann im Risikomanagement von Banken leicht zum Stolperstein werden, warnt Norman Häring. Das gilt nicht nur deshalb, weil die Bank im Fall der Insolvenz nicht die gleichen Rechte hat wie ein Lieferant, sondern der Eigentumsvorbehalt kann sich auch bei der Sicherungsübereignung als Malus erweisen, sofern das Eigentum noch nicht komplett an den Käufer der Sache übergegangen ist. Hier kann sich die Bank zumindest eine Anwartschaft sichern. Red.

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