BANKEN UND SUBVENTIONEN

Existenzgründer in Deutschland - die Förderung stimmt

Christian Kannenberg, Foto: privat

Die Förderlandschaft für Existenzgründer in Deutschland ist breit gefächert, sagt Christian Kannenberg. Sie reicht von Zuschüssen für Gründungsberatung und Gründungsphase über Stipendien bis hin zu Förderdarlehen, die auf die spezifischen Belange von Gründern zugeschnitten sind. Die wesentliche Hürde hier macht der Autor bei den Kreditvergaberichtlinien der Banken aus. Doch auch bei den Antragsverfahren sieht er noch Optimierungspotenzial. Red.

Im Rahmen der Erstellung eines Businessplans wird bei angehenden Existenzgründern und Jungunternehmen oftmals deutlich, dass der Gesamtkapitalbedarf die Eigenmittel übersteigt. Im nächsten Schritt stehen Gründer bei der Beschaffung von Kapital immer wieder vor der Fragestellung, welche Finanzierungsart die beste für das Geschäftsmodell ist.

Geschäftsmodell entscheidend für die richtige Finanzierung

Für High-Tech-Start-ups sind beispielsweise andere Finanzierungsformen relevant als für Gründungen, die auf einem seit Jahrzehnten etablierten Geschäftskonzept basieren, wie zum Beispiel im Handwerk, der Produktion oder dem Handel.

Da es für risikobehaftete Geschäftsmodelle mit der Einbindung von Business Angels, Venture-Capital-Gesellschaften oder zum Beispiel Fonds zahlreiche Möglichkeiten der Kapitalausstattung gibt, sollen im Folgenden die klassischeren Existenzgründungen Gegenstand der betrachteten Förderlandschaft in Deutschland sein.

Zunächst gibt es mannigfaltige Förderungen, um die Planung und Vorbereitung der Existenzgründung nicht alleine angehen zu müssen. Hierfür bieten viele Bundesländer spezielle Zuschüsse für die Kosten der Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Gründungsberater an. Diese Berater können schon frühzeitig unterstützen, indem sie zum Beispiel den Businessplan mit dem Existenzgründer ausarbeiten, Vermarktungsstrategien entwickeln und bei der Finanzplanung für die ersten Geschäftsjahre helfen. Je nach Bundesland können diese 50 bis 90 Prozent der Gesamtkosten einer Gründungsberatung betragen, die im Übrigen auch bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens in Anspruch genommen werden kann.

Wer eine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit anstrebt, kann den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit oder das Einstiegsgeld vom Jobcenter beantragen. Das Programm verfolgt das Ziel, Existenzgründer in den ersten Monaten bei der Deckung ihrer Lebenshaltungskosten sowie der Kosten der Sozialversicherung zu unterstützen.

Angehende Gründer können den Gründungszuschuss beantragen und erhalten Auszahlungen für bis zu 15 Monate. Die Zahlungen gliedern sich in zwei Phasen. In der ersten Phase, die sechs Monate dauert, werden die Bezüge des ALG 1 trotz einer haupterwerbsmäßigen Selbstständigkeit unverändert weitergezahlt. Außerdem erhalten Gründer einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für die Kosten der Sozialversicherung. Dieser Zuschuss kann nach Ablauf der sechs Monate um bis zu neun Monate verlängert werden.

Stipendien mit und ohne universitären Zusammenhang

Mit dem Exist-Gründerstipendium werden Studierende sowie Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen gefördert, oftmals wurden in diesem Zusammenhang vor der Unternehmensgründung im universitären Kontext wissenschaftliche Forschungsarbeiten durchgeführt. Auch Mitglieder außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und Gründerteams können sich für das Stipendium bewerben. Für maximal ein Jahr erhalten die Gründer bis zu 3 000 Euro monatlich zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts, maximal 30 000 Euro für Sachausgaben und 5 000 Euro für Coachingmaßnahmen.

In mehreren Bundesländern wie beispielsweise Niedersachsen, NRW oder Sachsen gibt es Stipendien für Gründungsvorhaben, die nicht zwangsläufig im universitären Zusammenhang stehen müssen. Die Wirtschaftsministerien oder Landesbanken stellen nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 2 000 Euro pro Gründer (maximal drei Personen) monatlich zur Verfügung, die Dauer dieser Zahlungen liegt bei acht bis 18 Monaten.

Bedingung ist, dass der Gründungsstandort im jeweiligen Bundesland liegt und dort auch für mehrere Jahre bleibt. Zudem muss die Geschäftsidee als innovativ eingestuft werden, hilfreich ist hierfür zum Beispiel ein digitaler Bestandteil in der Wertschöpfungskette.

Für Geschäftsideen mit einer beispielsweise deutlich spürbaren positiven Auswirkung auf gesellschaftsrelevante Themen wie Umweltschutz, Plastikreduktion, effiziente Ressourcennutzung oder Digitalisierung (zum Beispiel mithilfe künstlicher Intelligenz) bieten Ministerien oder Verbände spezifische Förderprogramme an, über die etwa die Hälfte an anfallenden Investitionskosten als Rückerstattung gewährt werden. Hierbei ist es oftmals wichtig, dass das Projekt noch nicht gestartet wurde und beispielsweise noch keine externen Dienstleister beauftragt wurden. Zu nennen sind Programme des BfN (Bund für Naturschutz) oder der DBU (Deutsche Stiftung Umweltschutz).

Förderdarlehen auf Gründer zugeschnitten

Da es sich bei der Gründungsfinanzierung um die allererste Finanzierung handelt und Unternehmensgründer sich hierbei oft für den Erhalt ihrer Anteile entscheiden, ist eine Finanzierung mittels Förderdarlehen hochattraktiv für die Kapitalausstattung der ersten Geschäftsjahre. Förderdarlehen werden von den Landesbanken und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unter anderem speziell für die Ermöglichung einer Existenzgründung gewährt.

Die Konditionen sind dabei auf Existenzgründer zugeschnitten. So zeichnen sich die in der Praxis beliebten Gründerkredite durch besonders niedrige Zinssätze und die Möglichkeit der Nutzung tilgungsfreier Anlaufjahre aus. Somit wird die Liquidität in der kritischen Anfangsphase nicht unnötig belastet. Darüber hinaus übernimmt die KfW eine partielle Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank, beispielsweise 80 Prozent im Rahmen des Programms "StartGeld", das aktuell auf 125 000 Euro pro Gründer gedeckelt ist. Die ausführenden Hausbanken sollen so einen weiteren Anreiz der Kreditgewährung erhalten. Zusätzlich bieten in fast jedem Bundesland die entsprechenden Landesbanken ebenfalls zinsgünstige Darlehen an, die in Teilen von der Bürgschaftsbank gestützt werden können. Auch Wandeldarlehen über Beteiligungsgesellschaften oder -fonds sind für Gründungsprojekte möglich.

Beantragung über die Hausbank ist die größte Hürde

In der Praxis stellt sich die Beantragung über die Hausbank als die größte Hürde heraus, da die Geschäftsbanken insbesondere bei Gründungsprojekten ohne "Proof of Concept", also ohne bereits erwirtschaftete erste Umsätze, eine gewisse Zurückhaltung an den Tag legen.

Somit kann man angehenden Gründern empfehlen - zumindest bei Geschäftsmodellen, die das erlauben - zunächst aus Eigenmitteln den kundenseitigen Bedarf am Produkt oder der Dienstleistung nachzuweisen. Möglich ist dies beispielsweise im E-Commerce, der Software-Entwicklung, Beratung oder weiteren Dienstleitungen, wenn zum Start erst relativ geringe Beträge investiert werden müssen, um eine erste Marktposition einnehmen zu können. Sind erste Umsätze generiert, sorgen diese für ein besseres Standing bei den Hausbanken.

Bei Gründungsvorhaben, die nur mit einer hohen Kapitalausstattung funktionieren (zum Beispiel Produktion, Teile des Handwerks) können Branchenvergleiche, die Gründungspersönlichkeit, die Qualität des Businessplans oder ein besonders innovativer Anteil in der Ausgestaltung des Geschäftsmodells ihren Teil zur Bankenzusage beitragen.

Beantragungsprozesse im EU-Vergleich kompliziert

Die Förderlandschaft in Deutschland ist sehr breit gefächert und bietet viele Anknüpfungspunkte für angehende Existenzgründer. Im täglichen Umgang mit Gründern und Start-ups werden die Volumina der geförderten Summen natürlich selten als zu hoch eingeschätzt, eher im Gegenteil. Ich persönlich halte die Fördermöglichkeiten aber für zielführend in ihrer Ausprägung und Beschaffenheit.

Die Beantragungsprozesse und die zugehörige papierlastige Kommunikation könnte natürlich deutlich vereinfacht werden - insbesondere im Vergleich zum Förderangebot in anderen europäischen Ländern. Sowohl für klassische als auch spezialisierte Ausrichtungen eines Gründungsvorhabens gibt es Fördermöglichkeiten.

Die Grundvoraussetzung eines besonders innovativen Ansatzes, um nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse im Vergleich zu einem Förderdarlehen zu erhalten, darf als sehr nachvollziehbar bewertet werden, soll doch nicht nur der Inhaber eines Unternehmens gefördert werden, sondern auch der Wirtschaftsstandort Deutschland.

Christian Kannenberg , Geschäftsführer , EWD Expertennetzwerk Deutschland GmbH, Köln
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