Haftungsrisiken bei fehlerhafter Beratung erfordern Weiterbildung

Von Frank Bernardi

Frank Bernardi, Partner, Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung, Eschborn
Foto: Rödl & Partner

Verteidigung gegen Beratungsfehler-Vorwürfe bleibt eine anspruchsvolle Aufgabe, die durch ein Urteil des Landgerichts Arnsberg weiter erschwert wird. Dieses bezieht sich zwar auf Versicherungsmakler, lässt sich jedoch auch auf die Bankberatung übertragen, sagt Frank Bernardi. In der Praxis droht damit eine Verschiebung der Verjährungsfristen nach hinten. Im juristischen Streitfall kommt für Banken vor allem der individuellen Dokumentation im Beratungsprotokoll …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.