RECHTSFRAGEN

Rechtssichere Auflösung von Sparbüchern - nicht trivial

Susanne Stiehler, Foto: DSGV

Ende 2022 hat ein Fall Schlagzeilen gemacht, in dem ein Kunde ein zuvor bereits telefonisch aufgelöstes Sparbuch erneut zur Auszahlung vorgelegt hat. Von einer mündlichen Auflösung rät Susanne Stiehler deshalb ausdrücklich ab - zu groß sind die Beweisschwierigkeiten für das Kreditinstitut. Die Aufzeichnung des Gesprächs ist dabei nur bedingt ein Ausweg: Hier drohen Konflikte mit der DSGVO. Die rechtsichere Variante, für die der Kunde nicht in der …

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