BANKEN UND STEUERN

"Die Abweichung von Handels- und Steuerbilanz ärgert die Banken" / Interview mit Karl-Friedrich Walter

Dr. Karl-Friedrich Walter Foto: PSD Bank

Von den Steuerskandalen im Zusammenhang mit Banken sind die PSD Banken unberührt. Das liegt unter anderem an der Klientel der genossenschaftlichen Direktbanken, bei denen steuerliche Themen in Zusammenhang mit dem Bankgeschäft kaum eine Rolle spielen. Was die Steuerbelastung der Institute selbst angeht, bietet der Verband aufgrund seiner Größe keine eigene Steuerberatung an. Dennoch nennt Karl-Friedrich Walter Themen, die die Banken umtreiben. Als komplex hat sich die Umsetzung des Investmentsteuergesetzes erwiesen. Als Ärgernis empfunden wird zum einen, dass die Neuberechnung der Pauschalwertberichtigungen steuerlich nicht anerkannt werden soll, zum anderen sind es Steuerprüfungen, die Wertberichtigungen im Nachhinein anders beurteilen, als es zum Zeitpunkt ihrer Bildung angemessen war. Red.

Wenn man die Begriffe "Banken" und "Steuern" gemeinsam googelt, stößt man vor allem auf Skandalberichte. Sind die steuerlichen Themen, um die es dabei geht, für die PSD Banken überhaupt relevant?

Nein. Steuerskandale gab es bei den PSD Banken nicht. So, wie der Normalverdiener relativ wenige Möglichkeiten hat, bei der Steuer zu tricksen, gilt das auch für die PSD Banken. Die Gruppe ist hier sehr konservativ: Steueroasen oder Cum-ex-Geschäfte sind für un sere 14 Mitgliedsbanken kein Thema.

Wie viele Steuern zahlen die PSD Banken pro Jahr? In welchem Maße gibt es dabei legale, unverdächtige Gestaltungsspielräume?

Die 14 Banken haben im Jahr 2018 zusammen 41,4 Millionen Euro Steuern gezahlt, 2017 waren es 42,9 Millionen Euro. Steuerliche Gestaltungen werden nur in legalem Rahmen vorgenommen.

Bietet der Verband der PSD Banken seinen Mitgliedsinstituten Steuerberatung an?

Wir haben vor Jahren entschieden, keine Steuerberatung anzubieten. Seit vier oder fünf Jahren werden zehn Banken vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen und vier Banken von den Genossenschaftsverbänden in Bayern und Baden-Württemberg betreut.

Weshalb bieten Sie selbst keine Steuerberatung an?

Der Aufwand ist einfach zu groß. Das ist zum einen eine Know-how-Frage. Ein anderes Argument ist die Arbeitsbelastung in den ersten fünf Monaten des Jahres. Hier ist ein großer Verband, der viele Mandanten hat, viel flexibler aufgestellt. In der Kosten-Nutzen-Betrachtung heißt das: Wir konzentrieren uns auf das, was wir sehr gut können. Und Steuern gehören nicht dazu.

Was sind die Themen im Kontext mit Steuern, die die Banken besonders umtreiben?

Hier ist das Investmentsteuergesetz zu nennen. Die Herausforderung bestand dabei in der Umstellung vom alten auf das neue System und damit verbunden die Frage, ob dafür 2017 Sonderausschüttungen notwendig waren. An dieser Stelle drohten Fehler, die mit deutlichen Steuernachteilen verbunden sein konnten. Ohne umfassende Steuerberatung konnte eine Bank dies im Regelfall nicht bewältigen.

Auch die Berechnung der Kapitalertragssteuer ist für die Banken immer wieder einmal ein Thema.

Ein Thema, das die Banken wirklich ärgert, ist die Abweichung von Handels- und Steuerbilanz. Die Pauschalwertberichtigungen sollen in der Handelsbilanz erhöht werden. Diese Neuberechnung der Pauschalwertberichtigungen wird steuerlich wohl nicht anerkannt werden, und das heißt, der zusätzliche Aufwand bleibt eins zu eins bei den Banken hängen. Das gleiche gilt für die Pensionsrückstellungen, die durch die Zinsentwicklungen erhöht werden müssen. Auch daran beteiligt sich der Fiskus nicht.

Ein weiteres Ärger-Thema ist die Verzinsung von Steuernachforderungen. Das Problem sind hier die Betriebsprüfungen. Der Betriebsprüfer stellt zum Beispiel fest: 2014 wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet und 2017 auf gelöst - er schließt daraus, dass diese Einzelwertberichtigung schon 2014 gar nicht zulässig war. Damit geht der Ertrag 2014 hoch und 2017 wieder runter. Per saldo bleibt somit alles gleich. Es fallen aber für drei Jahre Steuernachzahlungen mit einer Verzinsung von sechs Prozent an, die deutlich über dem Marktniveau liegt. Das Problem ist: Der Steuerprüfer kommt immer im Nachhinein und die Betrachtung ex post ist dann eben häufig eine andere als aus der aktuellen Situation heraus.

Banken werden in Steuerangelegenheiten auch als Dienstleister des Staates herangezogen - Beispiel Abgeltungs- und Kirchensteuer oder Fatca. Lässt sich beziffern, wie hoch dieser Aufwand für die PSD Banken ist?

Das ist sehr schwer zu quantifizieren. Die Schwierigkeit liegt darin, den Personalaufwand oder die Rechenzentrumsdienstleistungen, die auf diese Themen entfallen, aus dem Gesamtaufwand herauszurechnen. Im Grunde sind das gewissermaßen "Eh-da-Kosten". Aber natürlich ist mit diesem Meldewesen Aufwand verbunden, der in die Konditionen mit einfließt - gerade, weil man ihn nicht getrennt berechnen kann.

Wie viel Steuer-Know-how braucht ein Bankmitarbeiter?

Die Berater der PSD Banken sind nicht explizit in Steuerfragen geschult. Bei den Schulungen, die die Banken buchen, spielt am ehesten die Abgeltungssteuer eine Rolle.

Wie viel dürfen Banken in der Beratung über Steuern sprechen - und wie viel müssen sie es im Sinne einer umfassenden Beratung?

Im Steuerberatungsgesetz gibt es eine klare Regel: Soweit es für den Produktverkauf notwendig ist, dürfen Banken über Steuern sprechen, darüber hinaus nicht. Gestaltungsberatung für den Kunden darf der Bankberater nicht anbieten. Hier wird bei uns ganz klar auf den Steuerberater verwiesen. Bei vielen der Kunden unserer Mitgliedsbanken ist das aber ohnehin kein Thema.

Lässt sich das Notwendige immer so klar von dem nicht mehr Zulässigen abgrenzen?

Eigentlich schon: Soweit es die auf das entsprechende Produkt anfallenden Steuern betrifft, sind entsprechende Hinweise seitens des Bankberaters zulässig. Eine steuerliche Gesamtbetrachtung der Einkünfte des Kunden ist Sache des Steuerberaters.

Wäre es nicht manchmal sinnvoll, wenn Banken eigene Steuerberater beschäftigen würden?

Aus Beratungsgesichtspunkten wäre es vielleicht sinnvoll. Berufsrechtlich gibt es aber eine klare Regelung. Und selbst wenn es diese nicht gäbe, wäre Steuerberatung mit einem beträchtlichen operationellen Risiko in Form von Haftungsfällen verbunden. In einer Zeit, in der Banken-Bashing ohnehin en vogue ist, wäre die Steuerberatung somit noch mit zusätzlichen Imagerisiken verbunden. Insofern kann man Banken eigentlich nur empfehlen, sich von diesen Themen fernzuhalten und in Steuerfragen auf die Steuerberater zu verweisen.

Es bleibt ja jedem Kunden unbenommen, zum Beratungsgespräch seinen Steuerberater mitzubringen. Im Firmenkundengeschäft ist das nicht unüblich.

In welchen Beratungsfeldern sind steuerliche Aspekte überhaupt ein Thema?

Beim ganz normalen Kunden sind Steuerfragen kaum ein Thema. Diejenigen Kunden, die eine Gestaltungsberatung brauchen, zählen nicht unbedingt zur Klientel der PSD Banken.

Inwieweit sind die momentanen Unsicherheiten bei der Grundsteuer ein Faktor fürs Risikomanagement bei der Baufinanzierung?

Das wird über die Überdeckungsanforderungen bei der Kapitaldienstfähigkeitsrechnung eingepreist. Wenn diese Anforderungen ausreichend sind, dann müssten auch höhere Steuern nach der Grundsteuerreform mit abgedeckt sein.

Dr. Karl-Friedrich Walter, Mitglied des Vorstands, Verband der PSD Banken e.V., Bonn

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