Recht und Steuern

Bestandsschutz für Kachelöfen

Es gab Zeiten, da betrachtete man ältere Einbauten in Wohnungen als lästig. Lieber wollte man alles auf modernstem Niveau haben. So denken allerdings nicht alle Wohnungsnutzer. Eine Mieterin wehrte sich heftig dagegen, als der Kachelofen in ihrer Wohnung durch ein modernes Gerät ausgetauscht werden sollte und sie war damit vor Gericht erfolgreich.

In einem Brief des Eigentümers, der zur Mitte des Jahres bei der Mieterin eintraf, wurde ihr angekündigt, dass der Kachelofen demnächst abgerissen werden solle. Stattdessen erhalte sie einen anderen, zeitgemäßen Ofen. Die Betroffene blieb jedoch hart und verweigerte den Handwerkern den Zutritt. Deswegen blieb dem Eigentümer gar nichts anderes übrig, als mit seinem Begehren vor den Kadi zu ziehen. Das war seine einzige Chance, die Renovierung auch gegen den Willen der Mieterin durchzusetzen.

Unter dem Aktenzeichen 10 C 283/05 urteilte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg: Es sei zwar durchaus vorstellbar, dass der Mieter bei solchen Arbeiten eine Duldungspflicht habe, merkte das zuständige Amtsgericht an. Doch hier könne man das nicht nachvollziehen. Außer mit dem etwas vagen Argument künftiger Reparaturkosten habe der Eigentümer nicht begründet, warum der Ofen unbedingt weichen müsse. Erst recht habe er nicht belegt, dass der Kachelofen eventuell gar nicht mehr funktionstüchtig sei. Deswegen könne die Mieterin darauf bestehen, ihre Wohnung im ursprünglichen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Zustand zu behalten.

(LBS-Infodienst Recht und Steuern)

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