Recht und Steuern

Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

Die moderne Technik macht es möglich, mit geringem Aufwand den Wasser- und Wärmeverbrauch in Wohnungen zu ermitteln. So kann zum Beispiel ein Immobilieneigentümer Messgeräte einbauen lassen, die eine Fernablesung per Funk erlauben. Wenn ein Mieter damit nicht einverstanden ist, hat er vor Gericht nicht allzu große Chancen, sich dagegen zu wehren.

Im vorliegenden Fall entschied sich der Eigentümer, auf neue Technologien zu setzen, als im Mehrfamilienhaus ohnehin der Austausch der Heizkostenverteiler anstand. Er wolle Messgeräte einbauen lassen, die man über Funk ablesen kann, teilte er den Parteien in einem Rundschreiben mit.

Der große Vorteil dieser Lösung: Es wäre in Zukunft nicht mehr nötig, die Wohnungen zu betreten. Doch eine Mieterin verweigerte den Handwerkern den Zutritt. Sie wolle in ihrer Wohnung kein mit Funkwellen arbeitendes System haben, entgegnete sie. Außerdem reichten ihr die im Rundschreiben mitgeteilten Informationen nicht aus.

Nachdem sich bereits Amts- und Landgericht Heidelberg mit dem Fall befasst hatten, entschied der zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Aktenzeichen VIII ZR 326/10, dass die Mieterin den Einbau der neuen Zähler dulden müsse. Ernst zu nehmende Gründe, dass durch die drahtlose Datenübermittlung der Bewohnerin irgendein gesundheitlicher Schaden entstehen könne, erkannte der BGH nicht.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

Noch keine Bewertungen vorhanden


X