Schwerpunkt: Nachhaltiges Bauen

Bundeskabinett bessert Wohn-Riester nach

Altersvorsorge bleibt ein politischer Dauerbrenner. Angesichts der demografischen Perspektiven versucht sich die Bundesregierung an zukunftsfähigen Lösungen, schaffte bislang jedoch noch nicht den großen Wurf. So ist auch die sogenannte Riester-Rente zehn Jahre nach ihrer Einführung in der Kritik. Inzwischen schwindet ihre Akzeptanz in der Bevölkerung rapide. Einer jüngsten Umfrage der Postbank zufolge sehen inzwischen nur noch 24 Prozent der Deutschen im "Riestern" eine ideale Form der Alterssicherung.

Ein Anliegen des vom Bundeskabinett beschlossenen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes ist die bessere Vergleichbarkeit. Erreicht werden soll dies durch ein standardisiertes anbieterübergreifendes Produktinformationsblatt, auf dem übersichtlich die Kosten, die Renditeerwartung und das potenzielle Anlagerisiko dargestellt werden. Das Ansinnen ist durchaus löblich, doch kritisieren Verbraucherverbände bereits, dass sich in der Umsetzung noch zu viele "Gestaltungsmöglichkeiten" bieten, die für den Kunden sogar irreführend sein können. So fehlt nach Meinung der Kritiker eine einheitliche Vorgabe zur Renditeberechnung.

Erleichtern will der Gesetzgeber künftig auch den Anbieterwechsel. Die dabei regelmäßig anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten sollen gedeckelt werden. Künftig darf höchstens die Hälfte des geförderten Kapitals als Berechnungsgrundlage für die Übertragungskosten herangezogen werden.

Auch für Eigenheimrente soll flexibler werden. Wer die Förderung nicht gefährden wollte, konnte in Wohn-Riester-Produkten angespartes Vermögen bislang nur entnehmen, wenn dies in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung des Wohneigentums stand. Vorgesehen ist jetzt, dass jederzeit Riester-Vermögen förderunschädlich für die Bildung selbst genutzten Wohneigentums entnommen werden kann.

Bislang lässt sich der Staat seine bereits gewährte Wohn-Riester-Förderung mit zwei Prozent verzinsen. Um die Attraktivität der Wohneigentumsbildung zu erhöhen, sieht das neue Gesetz vor, die Verzinsung auf ein Prozent zu senken, sodass die nachgelagerte Besteuerung entsprechend geringer ausfällt. Außerdem sieht der Gesetzentwurf mehr Freiheiten bei der Besteuerung des Wohn-Riester-Förderkontos vor. Bislang wurde ein 30-prozentiger Abschlag nur dann gewährt, wenn die komplette Steuerschuld auf einmal zu Beginn der Auszahlungsphase beglichen wurde. Künftig soll diese Möglichkeit bis zum 85. Lebensjahr bestehen.

Eine weitere Kritik an den geltenden Riester-Regeln war, dass Wohn-Riester nicht für den altersgerechten Umbau eingesetzt werden kann. Treten die neuen Bestimmungen wie geplant in Kraft, wird die Förderung künftig auch dann gewährt, wenn wenigstens 50 Prozent der Umbaumaßnahmen im Sinne der DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen) erfolgen. L.H.

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