Recht und Steuern

Grundsteuer für alle gleich

Die Größe einer Familie spielt bei der Festsetzung der Grundsteuer für deren Immobilienbesitz keine Rolle. In dieser Tatsache sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keinen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich garantierten Schutz von Ehe und Familie. Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz, Bürger nur entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu besteuern, liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor. In dem entschiedenen Fall unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1334/07 hatten es die klagenden Eltern für ungerecht gehalten, dass sie genauso wie kinderlose Immobilienbesitzer zur Grundsteuer für ihr Eigenheim herangezogen werden. Das BVerfG nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Grundsteuer sei systembedingt eine "Objektsteuer". Gründe für einen Erlass der Steuer müssten im Objekt selbst liegen. Die persönlichen Verhältnisse der Eigentümer spielten keine Rolle. (Wüstenrot)

Noch keine Bewertungen vorhanden


X