Recht und Steuern

Grundsteuergesetz ist verfassungskonform

Das Grundsteuergesetz insgesamt und das Verfahren zur Erhebung der
Grundsteuer verstoßen nicht generell gegen das Grundgesetz. Diesen
Schluss erlaubt ein jüngst vom Bundesverfassungsgericht gefasster
Beschluss. Vor einiger Zeit war unter dem Aktenzeichen 1 BvR 311/06
Verfassungsbeschwerde erhoben worden, mit der Absicht, das gesamte
Grundsteuergesetz und das Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer auf
den Prüfstand zu stellen. Das Gericht hat nun jedoch beschlossen, die
Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Widersprüche und
Einsprüche, die sich ausschließlich auf dieses Verfahren stützen,
dürften daher vermutlich abgelehnt werden.
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Zwischenzeitlich wurde auch eine weitere Verfassungsbeschwerde zum
Thema Grundsteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum mit dem
Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 ohne Begründung abgelehnt. Einsprüche oder
Widersprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide
beziehungsweise Grundsteuermessbescheide, die auf dieses Verfahren
gestützt wurden, dürften damit keine Chance haben.
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(Wüstenrot)

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