Recht und Steuern

Kündigung bei Unpünktlichkeit

Zahlt ein Mieter seine Miete laufend unregelmäßig oder unvollständig, kann der Vermieter nach vorheriger Abmahnung fristlos kündigen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 24 U 177/07. Im entschiedenen Fall bezahlte der Mieter einer Gaststätte und einer Wohnung die Miete über einen Zeitraum von neun Monaten durchweg erheblich verspätet.

In zwei Schreiben mahnte der Vermieter den Mieter ab und drohte dabei die fristlose Kündigung an. Da der Mieter auch weiterhin nicht pünktlich zahlte, kündigte der Vermieter fristlos. Laut Gericht stellt es eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar, wenn der Mieter ständig verspätet zahlt. Durch die erfolgte Abmahnung habe der Vermieter deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er nicht länger bereit sei, verspätete Zahlungen hinzunehmen.

(Wüstenrot)

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