Im Blickfeld

Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren

Der Großteil des Wohnraums in Deutschland wird von privaten Bauherren bereitgestellt. Ihnen gehören 80 Prozent aller Wohnungen. Diejenigen, die im Eigenheim wohnen, entlasten damit den Wohnungsmarkt und machen Mietwohnungen frei, zudem sichern sie auf diese Weise ihre Altersvorsorge. Dennoch wird dieser Einsatz nach Ansicht des Verbands privater Bauherrren (VPB) e.V., Berlin, nicht genug honoriert. Als Verbraucher würden die Bauherren kaum geschützt. Der Verbraucherschutz für den Schlüsselfertigbau müsse deshalb kräftig nachgebessert werden.

Erstens, so fordert der VPB, muss der Bauherrr von Beginn an eine transparente Bau- und Leistungsbeschreibung bekommen, damit er sieht, was im Festpreis enthalten ist und was nicht. So kann beispielsweise verhindert werden, dass die Baukosten letztlich höher ausfallen als erwartet.

Zweitens bräuchten private Bauherren das Recht, alle Planungsunterlagen rechtzeitig einzusehen, um sie vom Experten daraufhin prüfen zu lassen, ob der Kunde die vereinbarte Qualität bekommt und ob sein künftiges Haus geltendem Recht entspricht.

Drittens werden verbriefte Sicherungsleistungen gefordert, damit die Bauherren nicht auf Baumängeln sitzen bleiben, wenn beispielsweise Firmen insolvent werden.

Und die vierte Forderung richtet sich gegen die Tendenz von Gemeinden, ganze Baugebiete an einen Anbieter zu vergeben, was sich zwar in der Regel positiv auf den Preis auswirken dürfte, nicht aber unbedingt auf die Qualität. Hier fordert der Verband, dass Bauherren zumindest das Recht haben müssen, ihren Vertragspartner für den eigenen Hausbau selbst auszusuchen.

Die Forderung nach dem Recht auf Einsicht der Unterlagen mag zwar durchaus vom Eigeninteresse des Verbands getrieben sein, schließlich bietet er selbst solche Prüfungen an. Im Ganzen scheint der Forderungskatalog gleichwohl vernünftig. So ist es kaum nachvollziehbar, weshalb der Urlauber einen Sicherungsschein für seine Rückreise auch im Fall der Insolvenz seines Anbieters braucht, der Bauherr für seine Gewährleistungsansprüche, bei denen es in der Regel um sehr viel höhere Summen gehen dürfte, aber nicht.

Eine detaillierte "Produktbeschreibung", aus der auch die kostenpflichtigen Extras eindeutig hervorgehen, sollte - wie bei allen sonstigen Verträgen - ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein. Seriöse Anbieter liefern sie seit jeher ungefragt. Natürlich könnte ein Bauherr hellhörig werden, wenn er den Eindruck gewinnt, dass die Bau- und Leistungsunterlagen bewusst schwammig bleiben. Aber gerade dann, wenn zum Beispiel ein ganzes Baugebiet an nur einen Anbieter vergeben wurde und sich somit die Frage stellt, diesem Anbieter den Zuschlag zu geben oder auf die Immobilie zu verzichten, wird die Vorsicht vielleicht häufig in den Wind geschlagen.

Etwas mehr gesetzlich festgeschriebene Standards für den Schlüsselfertigbau wären insofern sicher gerechtfertigt. Das mag den Preis für das Eigenheim etwas steigen lassen. Doch sind die Kosten einer Immobilie - immerhin für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens - es vermutlich wert, hier etwas mehr Absicherung zu schaffen. Red.

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