BSB fordert Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes für private Bauherren

Aus drei mach eins – so lässt sich die Ende Januar von der Bundesregierung vorgestellte Vision für das Energieeinspargesetz zusammenfassen. Am besten noch in dieser Legislaturperiode sollen die bislang unabhängig voneinander existierenden Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG im neuen Gebäudeenergiesetz (GEG) vereint werden. Der Referentenentwurf legt dabei zentrale Referenzstandards für den öffentlichen Gebäudebau fest: So definiert das GEG für öffentliche Nichtwohngebäude einen Energiestandard auf dem Niveau des KfW-Effizienzhaus-55.

Bis 2021 soll auch der Referenzstandard für Wohngebäude geregelt werden. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat sicherheitshalber schon einmal vor einer eins-zu-eins Übertragung auf den privaten Wohnungsbau gewarnt. Andreas May, zweiter Vorsitzender des BSB, erklärt: „Der KfW 55 ist als genereller Standard für viele private Bauherren wirtschaftlich nicht realisierbar und läuft den wohnungspolitischen Zielen der Bundesregierung entgegen.“ Diese sehen vor, dass ein Drittel der jährlich angestrebten 300 000 neuen Wohnungen durch Investitionen privater Bauherren in Eigenheime und Eigentumswohnungen umgesetzt werden sollen. Der festzulegende Standard dürfe deshalb nicht zu übermäßigen Bau- und Sanierungsauflagen und letztendlich zu erheblich steigenden Baukosten führen. Ziel muss es sein, sowohl die Energieeffizienz als auch die Finanzierbarkeit im Blick zu behalten.

Dass es mit der Umsetzung des Gesetzes tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode klappt, ist aktuell allerdings fraglich: Laut Medienberichten hat der konservative CDU/CSU-Flügel die Verabschiedung des neuen Gesetzes durch das Bundeskabinett vorerst blockiert. Eine Verzögerung auf die Zeit nach der Bundestagswahl wird dadurch wahrscheinlicher.

 

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