Immobilien in der Förderung

Neue Akzente der Bundesregierung im Wohnungs- und Städtebau

Welche Akzente will die Bundesregierung 2008 in der Wohnungs- und Städtebaupolitik setzen?

Vor dem Hintergrund der allgemein guten Wohnraumversorgung in Deutschland werden sich die Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Wohnungs- und Städtebau zukünftig weiter auf die qualitative Verbesserung des Wohnraumangebots und die bedarfsgerechte Gestaltung des Wohnumfelds konzentrieren.

Ein weiterer wohnungspolitischer Schwerpunkt bleibt die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem und familiengerechtem Wohnraum. Als Instrument einer sozialen Wohnungspolitik hat sich das Wohngeld bewährt. Eine zentrale Aufgabe der laufenden Legislaturperiode wird darin bestehen, die Leistungen der unterschiedlichen wohnungsbezogenen Sozialsysteme besser aufeinander abzustimmen. Mit dem Gesetzentwurf zu einer für 2008 geplanten Wohngeldvereinfachung hat die Bundesregierung einen ersten Schritt zur Harmonisierung getan.

Wohnungspolitische Fragen stehen natürlich in einem engen Zusammenhang mit Fragen des Städtebaus. Die Verbesserung des Wohnumfelds ist ein wichtiges Anliegen, das wir in der Städtebauförderung stärker berücksichtigen. Gegenwärtig arbeiten Bund und Länder an der Neustrukturierung der Städtebauförderung. Vorgesehen sind zwei neue Programmbereiche, die zielgerichtet besonders die Innenentwicklung der Städte unterstützen:

- Ab 2008 wird das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zur Stärkung der Innenentwicklung beitragen. Der Programminhalt ist bereits zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

- Ab 2009 wollen wir das Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" auch auf die alten Bundesländer ausweiten.

Wir befinden uns zurzeit inmitten der Vorbereitung. Um einschätzen zu können, wie sich der Handlungs- und Förderbedarf auf die Länder und Regionen verteilt, wird derzeit eine Liste von Städten mit historischen Stadtkernen und anderen baukulturell wertvollen Stadtquartieren erarbeitet.

Ein weiteres bedeutendes Handlungsfeld ist schließlich die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Hier werden rund 40 Prozent der Endenergie in Deutschland verbraucht. In der Beheizung von Gebäuden und der Warmwasserbereitung liegen damit nach wie vor enorme Energiespar-Potenziale, die es zu erschließen gilt - zur Stärkung des Klimaschutzes und zur Kostensenkung für Verbraucher.

Wie wird künftig der Stadtumbau in Ost und West gefördert, gelenkt und begleitet?

Die Stadtumbau-Programme sind erfolgreich und werden fortgeführt. Im Bundeshaushalt 2008 sind für das Programm Stadtumbau Ost 105 Millionen Euro vorgesehen, davon 15 Millionen Euro für die Anpassung der städtischen Infrastruktur. Für den Stadtumbau West stellen wir 58 Millionen Euro bereit.

Die positiven Wirkungen des Stadtumbaus Ost sind bereits deutlich sichtbar. Der Rückbau leer stehender Wohnungen ist gut vorangekommen und trägt zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes bei. Bis Herbst 2007 wurden bereits über 207 000 Wohnungen abgerissen. Beim Leerstand wurde eine Trendwende erreicht. Auch die wirtschaftliche Lage der Wohnungsunternehmen hat sich verbessert.

Zur langfristigen Stabilisierung der vom Strukturwandel betroffenen Regionen gehört aber auch, dass wir die Attraktivität der Orte verbessern. Aufwertungsmaßnahmen tragen in vielen Stadtteilen dazu bei. Hier ist immer noch viel zu tun, insbesondere in den Altbauquartieren. Deshalb gewinnt neben dem Abriss nicht mehr gebrauchter Gebäude die zweite Säule der Stadtumbau-Programme zunehmend an Bedeutung, nämlich die Aufwertung von Innenstädten und erhaltenswerten Stadtquartieren. Das funktioniert nur in enger Zusammenarbeit mit den privaten Eigentümern. Der Bund hat das Angebot eröffnet, Modellvorhaben zur Bildung von Eigentümerstandortgemeinschaften in Stadtumbaukommunen zu unterstützen.

Das Interesse an den Stadtumbau-Programmen wächst auch in den alten Bundesländern. Es ist natürlich besonders ausgeprägt in den vom Strukturwandel besonders betroffenen altindustriellen Regionen. Die Städte stehen hier vor der Aufgabe, die teilweise hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, neue Identitäten zu entwickeln und innerstädtische Industriebrachen zu entwickeln. Hinzu kommt, dass das Wohnraumangebot insbesondere in diesen Regionen zu einem großen Anteil aus Wohnquartieren aus den 50er-, 60er- und 70er-Jahren besteht, die modernen Ansprüchen oft nicht mehr genügen. Das führt schnell zur räumlichen Konzentration von Leerstand und damit einhergehenden sozialen Problemen.

Mit dem Programm Stadtumbau West will der Bund die Städte in den alten Ländern veranlassen, sich frühzeitig auf die notwendigen Anpassungsprozesse einzustellen. Hier kann der Westen vom Osten lernen. Für die Städte eröffnet der Stadtumbau insgesamt die Chance, neue Strategien zu entwickeln und attraktive Wohn- und Lebensqualitäten zu schaffen.

Der erreichte Stand zeigt, dass beim Stadtumbau in den vergangenen fünf Jahren bundesweit enorme Fortschritte erzielt werden konnten. Gleichzeitig intensiviert sich der Erfahrungstransfer zwischen Ost und West. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Programm Stadtumbau Ost über 2009 hinaus fortzusetzen und auf Basis einer Evaluierung zu entscheiden, wie und mit welchen Akzenten das geschehen wird. Das Ergebnis dieser Evaluierung wird auch in die Überlegungen über eine eventuelle Zusammenlegung beider Programme einfließen.

Wie geht es mit dem sozialen Wohnungsbau weiter?

Im Rahmen der Föderalismusreform I wurden die Kompetenzen für die Soziale Wohnraumförderung vom Bund auf die Länder übertragen. Die Verlagerung der Aufgaben trägt der zunehmenden Regionalisierung der Wohnungsmärkte Rechnung.

Seither haben die Länder im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung das ausschließliche Recht zur Gesetzgebung. Sie erhalten an Stelle von Finanzhilfen für die nächsten Jahre zweckgebundene Ausgleichszahlungen in beträchtlicher Höhe, und zwar jährlich rund 518 Millionen Euro. Dieser Betrag entspricht mehr als dem Doppelten von dem, was die Länder nach der geltenden Finanzplanung an Bundesfinanzhilfen in den nächsten Jahren zu erwarten gehabt hätten.

Gegenwärtig erarbeiten eine Reihe von Bundesländern eigene Landes-Wohnraumförderungsgesetze oder haben, wie im Falle Bayerns, bereits ein solches Gesetz verabschiedet. Dies wird dazu führen, dass sich zukünftig, vor dem Hintergrund der regionalen Versorgungssituation, die Soziale Wohnraumförderung von Land zu Land unterschiedlich gestalten wird.

Wie geht es mit der Eigenheimförderung weiter?

Die Rahmenbedingungen für den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland sind nach wie vor sehr günstig. Zinsen und Baupreise sind weiterhin vergleichsweise niedrig. Die Aufgabe besteht darin, bestimmte Bevölkerungsgruppen bei der Bildung von Wohneigentum zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere junge Familien mit Kindern.

Umgesetzt werden diese Zielsetzungen beispielsweise im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der Länder. Der Wohnungsneubau wird dabei ebenso unterstützt wie die Modernisierung bestehenden Wohnraums.

Die finanzielle Ausstattung der Landesprogramme für die Wohneigentumsbildung junger Familien, das sei in diesem Zusammenhang angemerkt, wird zu einem erheblichen Teil über die erwähnten Ausgleichszahlungen des Bundes gewährleistet.

Ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung ist die bessere Integration des selbst genutzten Wohneigentums in die geförderte Altersvorsorge. Mit dem sogenannten "Wohn-Riester" verknüpfen wir gezielt die Eigenheimförderung mit der privaten Vorsorge für das Alter.

Auf die Eckpunkte haben wir uns bereits geeinigt, an der konkreten Umsetzung wird gegenwärtig intensiv gearbeitet. Wir haben dabei auch erreicht, dass das selbst genutzte Wohneigentum und das genossenschaftliche Wohnen gleichberechtigt in die Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen werden. Das ermöglicht auch finanziell schwächer gestellten Personen, diese Anlageform zu wählen.

Passt das Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge?

Es besteht Konsens darüber, dass aufgrund der Alterung der Bevölkerung insgesamt die private Altersvorsorge als zweite Säule der Alterssicherung weiter ausgebaut werden muss. Unter den zur Auswahl stehenden privaten Anlageformen ist das selbst genutzte Wohneigentum die häufigste und gleichzeitig auch die beliebteste Anlageform.

Wie erfolgreich war die Förderung der energetischen Gebäudesanierung bisher und was muss noch getan werden, was erreicht werden?

Die Förderprogramme waren sehr erfolgreich. Im Vergleich mit anderen Ländern steht Deutschland auch in der Qualität des Gebäudebestands ausgezeichnet da. Aber wir haben uns hohe Ziele gesteckt, deshalb sind auch in den kommenden Jahren umfangreiche Anstrengungen notwendig, um unsere Ziele bei der Energieeinsparung und Senkung des CO2-Ausstoßes zu erreichen.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zum Beispiel war ausgesprochen erfolgreich. Zwischen Januar 2006 und Oktober 2007 wurden damit Mittel für die energetische Sanierung von etwa 407 000 Wohneinheiten bereitgestellt. Der zukünftige Ausstoß von CO2 verringert sich allein durch die 2006 finanzierten Maßnahmen um jährlich rund eine Million Tonnen.

Mit Beginn dieses Jahres haben wir das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um zwei Elemente erweitert. Das Zuschussprogramm zielt auf die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Bis Ende Oktober wurden rund 2 500 Zusagen für selbst nutzende Wohnungseigentümer erteilt. Mit diesen Mitteln werden 4 700 Wohneinheiten vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern saniert. Besonders hervorzuheben ist, dass über zwei Drittel der Sanierungen das energetische Niveau eines Neubaus nach der geltenden Energieeinsparverordnung erreichen oder sogar noch übertreffen.

Darüber hinaus unterstützen wir Kommunen dabei, die Energieeffizienz ihres eigenen Gebäudebestands, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten und Turnhallen, zu verbessern. Dazu sind 2008 Bundesmittel für zinsverbilligte Darlehen in Höhe von 200 Millionen Euro veranschlagt. Darüber hinaus starten Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2008 einen Investitionspakt zur energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur.

Damit sollen insbesondere Kommunen in schwieriger Haushaltslage mit Zuschüssen unterstützt werden, die die erforderlichen Baumaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt über Kredite finanzieren können. Der Bund stellt hierfür im kommenden Jahr 200 Millionen Euro für Zuschüsse zur Verfügung. Die Länder und Kommunen beteiligen sich jeweils mit gleich hohen Beträgen an der Finanzierung. Das ergibt ein Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro.

Auf die erzielten Erfolge wollen wir aufbauen. Die Bundesregierung hat die Beschlüsse von Meseberg umgesetzt und das Integrierte Energie- und Klimaprogramm beschlossen. Das ursprünglich von 2001 bis 2009 geplante CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird bis 2011 auf bisherigem Niveau weiter geführt. Wir werden es den aktuellen Anforderungen entsprechend weiterentwickeln, beispielsweise durch quartiersbezogene Lösungen zur Wärmeversorgung von Gebäuden - Stichwort Kraft-Wärme-Kopplung - oder den Austausch von ineffizienten Heizanlagen.

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