Neues vom Pfandbrief

Neues Covered-Bond- Gesetz in Australien

Im Zuge der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise hat auch die australische Regierung Ende 2010 angekündigt, durch Änderung des Banking Act 1959 heimischen Banken, Bausparkassen und Kreditgenossenschaften die Ausgabe von Covered Bonds zu ermöglichen. Jetzt liegt ein erster Gesetzesentwurf vor. Dieser sieht vor, dass australische Covered Bonds im Wesentlichen mit Hypothekenkrediten besichert sein sollen, während Kredite an die öffentliche Hand auf maximal 20 Prozent des gesamten Deckungsstocks begrenzt werden. In den Deckungsstock dürfen nur private Baufinanzierungen, deren Loan-to-Value-Ratio (LTV) 80 Prozent nicht übersteigt. Für gewerbliche Immobiliendarlehen gilt eine LTV-Obergrenze von 60 Prozent.

Zudem sollen sich mehrere Banken an einem Covered-Bond-Programm beteiligen können. Dies kann erstens durch die Zusammenlegung der Deckungswerte einzelner Institute bei einem auf die Emission von Covered Bonds spezialisierten Kreditinstitut oder durch die Zusammenlegung der Covered Bonds verschiedener Emittenten in einer Zweckgesellschaft erfolgen. Vorgesehen ist auch die Einsetzung eines unabhängigen Treuhänders sowie die Registrierung und Überwachung von Covered Bonds durch die australische Bankenaufsicht. Allerdings fehlen im Entwurf noch Aussagen zur Sicherstellung der Liquidität der Covered Bonds, zur Mindestüberdeckung und zur Transparenz der Deckungsstöcke.

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