Recht und Steuern

Notfalleinsatz

Eine Hausbewohnerin, die die Feuerwehr wegen eines vermeintlichen Notfalles gerufen hat, muss für die Folgekosten des von ihr verursachten unnötigen Notfalleinsatzes nicht bezahlen. Im vorliegenden Fall hatten zwei Nachbarinnen regelmäßige Kontrollanrufe vereinbart, um bei Unfällen oder Krankheiten schnell helfen zu können. Bei genau einem solchen Telefonanruf vernahm die eine Frau plötzlich nur noch ein Stöhngeräusch beziehungsweise ein Jammern der anderen. Als sie es später noch einmal versuchte, ertönte das Freizeichen. Niemand nahm ab. Daraufhin rief sie die Feuerwehr. Die Rettungskräfte entschieden nach erfolglosem Klingeln, die Wohnungstüre aufzubrechen. Es stellte sich allerdings heraus, dass sich die Betroffene gar nicht in der Wohnung aufhielt, es handelte sich also um einen klassischen Fehlalarm. Deswegen sollte die Nachbarin die Kosten für die Erneuerung der unnötig eingeschlagenen Wohnungstüre übernehmen. Es handelte sich um rund 1000 Euro.

Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin - Aktenzeichen 49 S 106/10 - müsse die Nachbarin nicht für die Türe aufkommen. Sie sei lediglich ihrer Pflicht nachgekommen, bei einem mutmaßlichen Notfall die Einsatzkräfte zu alarmieren. Ob dann tatsächlich gewaltsam einzudringen sei, dafür sei sie dann gar nicht mehr verantwortlich gewesen. Das habe die Feuerwehr aufgrund der vorliegenden Informationen selbst entscheiden müssen. Die Richter stellten in ihrem Urteil auch klar, wie wichtig es für ein Gemeinwesen ist, dass mögliche Anrufer bei Polizei und Rettungskräften nicht wegen drohender Konsequenzen abgeschreckt werden.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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