Recht und Steuern

Schadenersatz bei Schlüsselverlust

Verliert ein Mieter einen oder mehrere zur Schließanlage seiner Wohnung und des Hauses gehörenden Schlüssel, muss er Schadenersatz leisten - und zwar in Höhe der Kosten des Austauschs sämtlicher Schlösser und Schlüssel.

Ein Vermögensschaden liegt aber erst dann vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde, so entschied der Bundesgerichtshofs (BGH) am 5. März 2014 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 205/13. In dem vom zu beurteilenden Sachverhalt gab der Mieter am Ende der Mietzeit nur einen statt der mit Beginn des Mietverhältnisses erhaltenen zwei Wohnungsschlüssel zurück. Zum Verbleib des fehlenden Schlüssels konnte er keine Angaben machen, woraufhin der Vermieter zirka 1 500 Euro Schadenersatz für einen aus Sicherheitsgründen notwendigen Austausch der gesamten Schließanlage forderte. Nach der BGH-Entscheidung müssen Vermieter offenbar für Schäden, die vom Mieter verursacht und zu bezahlen sind, zunächst in Vorleistung treten, ohne aber zu wissen, ob sie das Geld vom Mieter wieder zurückbekommen, kritisiert der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen in einer Stellungnahme. Red.

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