Bundeswirtschaftsministerium reformiert Gebäudeförderung

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Die Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen können. Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt. Die Änderungen werden heute (27. Juli 2022) per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.

Für Komplettsanierungen greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge bei der KfW ab dem 28. Juli 2022. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung soll später in einem weiteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet werden. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell zunächst nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen jährliche Bewilligungen von 13 bis 14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Milliarden Euro und 2020 rund 5 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben. 2022 sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Milliarden Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022.

Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

- Mit der Reform soll die Antragstellung übersichtlicher werden: Für die Förderung von Komplettsanierungen ist die KfW zuständig, für Einzelmaßnahmen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt.

- Neu eingeführt wird ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt, jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen werden gestrichen.

- Die Fördersätze werden um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt und liegen bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60 000 Euro) zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen, bei den Komplettsanierungen (maximal förderfähige Kosten von 150 000) zwischen bis zu 25 Prozent für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 Prozent für eine Sanierung auf EH 40 Stufe.

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