DZ Bank: überschaubarer Eigenheim-Effekt auf die Inflation

DZ Bank Gebäude
Foto: DZ Bank AG

Die Ergebnisse des großen EZB-Strategiechecks wurden am vergangenen Donnerstag von Christine Lagarde vorgestellt. Neben der Etablierung eines symmetrischen Inflationsziels gehört die Botschaft, dass die Kosten selbstgenutzten Wohneigentums künftig stärker in der Inflationsmessung berücksichtigt werden sollen, zu den wichtigsten Änderungen.

Die flinken Analysten der DZ Bank haben nun auch bereits herausgearbeitet, welchen Effekt das auf den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) – den zentralen Indikator der EZB für die Preisstabilität in der Eurozone – haben wird: Um jährlich immerhin 0,2 Prozent würde dieser demnach anhand von Überschlagsrechnungen bei Berücksichtigung von Immobilienpreisen höher ausfallen als zuvor. Bislang erfasst der HVPI lediglich Wohnmieten mit einem Anteil von 7,5 Prozent. Zusammen mit selbst genutzten Wohneigentum würden die Wohnkosten im Warenkorb des HVPI auf 17 Prozent steigen und damit auch die Teuerungsrate.

Den Wunsch der EZB-Oberen begrüßen die Analysten, denn wenn Eigenheime bei der Inflationsberechnung außen vor blieben, würde ein wichtiger Teil der tatsächlichen Verbrauchsaugaben der privaten Haushalte nicht erfasst. Methodisch sei die Messung zwar anspruchsvoll, aber – das zeigten vorhandene Konzepte – durchaus möglich. Der von Eurostat erhobene Preisindex für die Eigenheimnutzung ist nach Einschätzung der DZ-Bank-Analysten ein guter Ausgangspunkt, um diesen großen Teil der Wohnkosten zu erfassen.

Der Index berücksichtige eine ganze Reihe von Kosten, die mit einem Eigenheim verbunden seien. Ein wesentliches Problem bei der Zusammenführung der Verbraucherpreismessung und der Indizes für selbstgenutzten Wohnraum bestehe jedoch noch in der Datenfrequenz und der Datenaktualität der beiden Zeitreihen: Während der HVPI auf Monatsbasis veröffentlicht wird und die Vorabschätzung schon für Juni 2021 vorliegt, werden die Indizes für die Kosten des selbstgenutzten Wohnraums bislang nur auf Quartalsbasis erfasst.

Auch aus anderem Grund dürfte die tatsächliche Umsetzung dieses Wunsches noch einige Zeit auf sich warten lassen. Denn zunächst, so die DZ-Bank-Analysten, benötigt die europäische Statistikbehörde Eurostat zur Umstellung der Verbraucherpreismessung nämlich eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Rates und des EU-Parlaments.
 

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