Immer weniger Menschen gelingt seit 2008 der Ersterwerb von Wohneigentum

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Im Auftrag der Landesbausparkassen hat Empirica anhand von Daten aus dem sozio-ökonomischen Panel rückblickend bis zum Jahr 1990 ermittelt, wie vielen Menschen es jährlich gelingt, erstmals Wohneigentum zu erwerben. Denn eine amtliche Statistik dazu gibt es nicht. Um beurteilen zu können, in welchen Zeiten die Wohneigentumsbildung besonders schwierig oder eher leicht war, wurde die Zahl der Ersterwerber-Haushalte zusätzlich ins Verhältnis zur Entwicklung der typischen Zielgruppe der 30- bis 50-Jährigen gesetzt.

Das Ergebnis ist ernüchternd: In den Jahren von 2008 bis 2020 gelang der Ersterwerb von Wohneigentum deutlich seltener als im konjunkturell unauffälligen Referenz-Zeitraum 2003 bis 2007. Lag die Relation in diesen Jahren bei durchschnittlich 2,2 Prozent der 30- bis 50-Jährigen, waren es ab dem Beginn der Finanzkrise 2008 zumeist weniger als 2 Prozent. Einen Tiefpunkt markiert das Jahr 2017 mit 1,5 Prozent beziehungsweise 316 000 Ersterwerbern, aber auch 2020 betrug die Quote gerade einmal 1,8 Prozent. In den neunziger Jahren dagegen war eine Relation von um die 2,5 Prozent üblich. Durchschnittlich fiel die Wohneigentumsbildung zwischen 2008 und 2020 um gut 84 000 Ersterwerber-Haushalte pro Jahr zu niedrig aus. „Deutschland blickt damit auf die traurige Bilanz von mehr als 1 Million verhinderte Wohneigentümer binnen 13 Jahren zurück“, so LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann.

Vor diesem Hintergrund werden die Pläne der Bundesregierung für eine Neujustierung der Förderkulisse kritisch bewertet. Die von Bundesministerin Klara Geywitz bereits kommunizierten Eckpunkte ließen erkennen, dass für die Unterstützung der Wohneigentumsbildung nicht mehr viel an Mitteln übrig geblieben ist, so Guthmann. „Verglichen mit dem Baukindergeld, für das der Bund über einen Zeitraum von gut drei Jahren fast 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt hat, nehmen sich die jetzt jährlich für einkommensschwächere Familien vorgesehenen 350 Millionen Euro sehr bescheiden aus. Zweitens soll der Bestandserwerb – auf den immerhin zwei Drittel des Baukindergelds entfielen – gar nicht mehr gefördert werden, sondern ausschließlich der Neubau – und zwar nur noch jener Neubau, der die höchsten energetischen Anforderungen erfüllt.“

Darin sieht Guthmann das dritte Problem: Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb der vorgesehenen Grenze von 60 000 Euro könnten sich die Baukosten für den anspruchsvollen Effizienzhaus-40-Standard in der Regel schlicht nicht leisten. Zudem dürfe nicht übersehen werden, dass zwar weiterhin allen Marktteilnehmern die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl für den Neubau als auch für energetischen Sanierung offen stehe, diese jedoch bis vor wenigen Monaten für jeden einzelnen  üppiger ausgefallen sei. Was das Bundesbauministerium hier vorhabe, sei deshalb keine Wohneigentumsförderung für Familien, sondern nur ein kleiner Extra-Topf für Familien innerhalb einer gekürzten energetischen Neubauförderung für alle. Das werde nicht reichen, um den Rückgang der Eigentumsbildung zu stoppen, geschweige denn, diese unter den erschwerten Bedingungen mit steigenden Zinsen und unkalkulierbaren Materialkosten wieder auf ihr einstiges Niveau zu heben. Mehr Menschen ins Wohneigentum zu bringen sei aber essenziell für eine bessere private Vermögensbildung und Altersvorsorge. Die Landesbausparkassen appellieren deshalb an die Politik, das noch Machbare zu tun und nicht auf die lange Bank zu schieben. Dazu gehöre zuvorderst eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer – mindestens für den erstmaligen Bau oder Kauf von Wohneigentum durch Familien. Dies könnte eine nun fehlende substanzielle Wohneigentumsförderung kompensieren.

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