Wohnungswirtschaft begrüßt geplante Grundgesetzänderung für den sozialen Wohnungsbau

Die Bundesregierung plant laut Medienberichten, den sozialen Wohnungsbau mithilfe einer Grundgesetzänderung auch nach 2019 zu unterstützen. Dafür soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums ein neuer Artikel 104d geschaffen werden  „Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich. Damit würde eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft umgesetzt", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Jährlich braucht Deutschland eine Neubauleistung von 80 000 Sozialwohnungen, so der GdW. Dafür müssen mindestens drei Milliarden Euro aufgewendet werden, je zur Hälfte von Bund und Ländern. Insbesondere sei hier neben Darlehen dringend auch eine Zuschussvariante notwendig. Wenn der Bund nun die Möglichkeit erhalte, sich weiter für den sozialen Wohnungsbau zu engagieren, müssten auch die Länder nach 2019 weiterhin für die Wohnraumförderung Zweck Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitstellen. Die geplante Zweckbindung der Mittel ist deshalb unabdingbar und ebenfalls sehr zu begrüßen. Allein wäre es den Ländern aufgrund der Schuldenbremse kaum möglich, genügend Mittel für den sozialen Wohnungsbau aufzubringen. Sehr positiv bewertet die Wohnungswirtschaft auch das zügige Anstoßen dieser notwendigen Regelung durch die neue Bundesregierung.

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