Fortbildungspflicht für Makler: Trennt man so die Spreu vom Weizen?

Annika Zarenko, Geschäftsführerin, Dahler & Company Franchise GmbH & Co. KG, Hamburg
Quelle: Dahler & Company

Seit August 2018 bestimmt das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Fortbildungspflicht für die genannte Berufsgruppe. Die Regelung sieht vor, dass gewerblich tätige Makler und Verwalter alle drei Jahre 20 Weiterbildungsstunden im Rahmen verschiedener Kurse zu definierten Themen absolvieren und nachweisen müssen - doch was bedeutet diese Neuerung für die Branche? Bringt sie die lang ersehnte, verstärkte Professionalisierung mit sich?

Grundsätzlich können mit einer einheitlichen, spezialisierten Ausbildung höhere Qualitätsstandards erreicht werden, was - betrachtet man einmal das Tätigkeitsspektrum, welchem Makler und Immobilienverwalter tagtäglich nachgehen - aufgrund der enormen Vermögenswerte und der damit einhergehenden großen Verantwortung auch zwingend erforderlich ist. Doch ein profundes Fachwissen und umfangreiche Marktkenntnisse sind bis heute keine Selbstverständlichkeit.

Die großen Maklerhäuser vermitteln in ihren unternehmenseigenen Schulen sowohl angehenden Maklern als auch langjährigen Mitarbeitern ein profundes Fachwissen, umfangreiche Marktkenntnisse und wirken der oftmals unzureichenden Ausbildung damit bereits seit Jahren entgegen. Und auch viele kleinere Makler und Verwalter haben die zunehmende Komplexität und die wachsenden Ansprüche an den Beruf erkannt, doch Weiterbildungen stellen sie oftmals vor Herausforderungen - seien es finanzielle oder personelle.

Auf ein umfangreiches Kursangebot, wie es die Schulen der großen Maklerhäuser anbieten, können unabhängige Makler - zumindest intern - in der Regel nicht zurückgreifen und eine gesetzliche Vorschrift fehlte bislang. Die Fortbildungspflicht wird aber an dieser Stelle nur teilweise bewirken, dass sich die fachliche Qualität verbessert, weil 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren häufig nicht ausreichen werden, um die vorhandenen Defizite auszugleichen. Die Konsequenz daraus ist, dass in der Branche weiterhin Makler und Verwalter zu finden sind, die den Beruf nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ausführen, was auf Kundenseite weiterhin zu einem Vertrauensverlust führt und damit die gesamte Branche auf dem Weg zu mehr Professionalität und Qualität behindert.

Die Fortbildungspflicht ist dennoch ein erster und sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, sorgt sie immerhin für eine regelmäßige Abfrage des Wissensstandes der tätigen Makler und Verwalter und dank der Informationspflicht auch dafür, dass Kunden die Qualifikationen der Makler etwas besser einschätzen können. Um der Branche jedoch langfristig zu mehr Professionalität und einer deutlichen Qualitätsverbesserung zu verhelfen, müssen strengere gesetzliche Vorschriften geschaffen werden.

Um die anfängliche Frage damit abschließend zu beantworten: Getrennt ist die Spreu vom Weizen durch die Fortbildungspflicht noch lange nicht, es wurde jedoch ein Sieb installiert, das zumindest für eine erste grobe Selektion sorgt.

Annika Zarenko, Geschäftsführerin, Dahler & Company Franchise GmbH & Co. KG, Hamburg

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