vdp-Vorschlag kommt gut an

Was passiert mit Pfandbrief- beziehungsweise Covered-Bond-Programmen, wenn es zur Insolvenz des Emittenten kommt und sich die Deckungsmasse als nicht ausreichend herausstellt? Diese Frage soll mit Soft-Bullet-Strukturen gelöst werden, die eine Verlängerung der Laufzeiten vorsehen. Jüngst hat sich dazu auch der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zu Wort gemeldet. So soll auch in Deutschland die international gebräuchlichste Variante einer Laufzeitverschiebung um maximal zwölf Monate zur Anwendung kommen. Im Gegensatz zu vielen anderen Soft-Bullet-Strukturen hat der Vorschlag des vdp aber einige Besonderheiten: Die deutsche Laufzeitenverländerung soll im Pfandbriefgesetz verankert werden. Mit der gesetzlichen Einführung soll auch die rückwirkende Umstellung ausstehender Pfandbriefe erfolgen. Die Anforderung des 180-Tage-Liquiditätspuffers soll auch unter der Soft-Bullet-Struktur erhalten bleiben. Im Gegensatz zu den Modellen anderer Länder hätten die deutschen Emittenten daher keinen direkten Liquiditätsvorteil beziehungsweise die Investoren keinen entsprechenden Nachteil. Anders als in vielen anderen On-Balance-Sheet-Emissionsmodellen soll die Möglichkeit zur Laufzeitverlängerung in Deutschland nur dem Sachwalter zustehen. Und schließlich: Um den Ultima-Ratio-Charakter des Instruments zu betonen, sollen im Gesetz zusätzliche Bedingungen für die Laufzeitverlängerung wie eine "extreme Marktsituation" verankert werden.

Während sich der vdp mit seinem Vorschlag noch in der Diskussion mit den zuständigen Ministerien befindet, haben die Ratingagenturen bereits den Daumen gehoben. Keine Agentur stuft die vorgeschlagenen Änderungen als Ausfallereignis ein, da es sich um keine Maßnahmen handele, die notleidende Banken stützen sollen. Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umstellung aller ausstehenden deutschen Pfandbriefe auf Soft-Bullets. Moody´s lobt besonders, dass die 180-Tage-Regel für die Liquidität der Deckungsmasse trotz möglicher Fälligkeitsverschiebung unverändert bleiben soll. S & P rechnet nicht damit, dass die Pfandbriefratings aufgrund der neuen gesetzlichen Regeln geändert (sprich gesenkt) werden müssen, da die rückwirkende Gültigkeit für alle umlaufenden Pfandbriefe nicht aus einer Zwangssituation (disstressed situation) heraus geschehe. Fitch findet ebenfalls lobende Worte, stellt aber auch in Aussicht, dass sich die Anforderungen an die ratingerhaltende Überdeckung verringern könnten. Die Ratingagentur möchte zunächst die Einzelheiten in einem Rechtsgutachten analysiert sehen, bevor die Mindestüberdeckungsanforderungen gesenkt werden.

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