AVR: Tarifabschluss für Genossenschaftsbanken

Quelle: Volksbank Seligenstadt

Heute haben sich der Arbeitgeberverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) und die beiden Gewerkschaften DBV – Deutscher Bankangestellten-Verband und DHV – Die Berufsgewerkschaft auf einen Tarifabschluss geeinigt, wie der AVR mitteilt. Laut der Meldung bekommen die Beschäftigten eine Gehaltserhöhung von insgesamt 4,5 Prozent in zwei Stufen: 3,0 Prozent mehr soll es demnach  zum 1. Januar 2020 geben und weitere 1,5 Prozent dann im April 2021. Die Vergütung der Auszubildenden erhöht sich ebenfalls in zwei Stufen um insgesamt 100 Euro. Die Einigung hat eine Laufzeit von 34 Monaten bis zum März 2022.

"Die anhaltende Niedrigzinsphase belastet spürbar die Ertragsseite der Banken. Gleichzeitig müssen die Banken in die Digitalisierung investieren und steigende regulatorische Anforderungen schultern. Berücksichtigt man noch den scharfen Wettbewerb im Bankenmarkt, sind wir den Gewerkschaften soweit wie wirtschaftlich vertretbar entgegengekommen", erläutert Jürgen Kikker, der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, die monetäre Seite des Abschlusses.

Der digitale Wandel und die demographische Entwicklung verändern laut der Meldung die Arbeitswelt mit zunehmender Geschwindigkeit. Der Abschluss berücksichtige diese Entwicklung durch eine Reform des Tarifwerks. Im Zentrum stehen die Regelungen zur Eingruppierung, die nun den Fokus auf die Kriterien Ausbildung und Qualifikation, Entscheidungs- oder Gestaltungsspielraum und Verantwortung richten sollen. So werde auch allen digitalen und analogen Zugangswegen zur Bank, die von den Kunden genutzt werden können, Rechnung getragen. Diese Schritte schaffen auf beiden Seiten einen verlässlichen Rahmen für die Eingruppierung der Mitarbeiter.

Im Übrigen vereinbarten die Tarifparteien für Neueinstellungen ab 2020 eine Neuordnung der Einstiegs- und Endgehälter. Kikker: "Damit begegnen wir gleichermaßen Auslagerungsdruck und Fachkräftemangel und stellen uns den Anforderungen des Personalmarktes." Des Weiteren verständigten sich die Tarifparteien auf die Einführung von Zulagen, die Führungsaufgaben und fachliche Expertise gesondert honorieren.

Abgerundet werde der Tarifabschluss unter anderem durch Regelungen zur Arbeitnehmerbindung in den Bereichen betriebliche Altersversorgung, Freistellung und Gesundheitsprävention. Die Möglichkeit, die Arbeitszeit vor Rentenbeginn zu reduzieren, wird von vier auf acht Stunden pro Woche erweitert. In größeren Häusern erhalten die ausgebildeten Bankkaufleute bei Übernahme die Option, sich in den ersten drei Berufsjahren für acht Wochen unbezahlt – zum Beispiel für ein Sabbatical – freistellen zu lassen.

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