Regulatorische Konsequenzen aus Wirecard-Skandal: Deutsches Aktieninstitut für Expertenkommission

Dr. Christine Bortenlänger
Quelle: DAI
 

Das Deutsche Aktieninstitut schlägt vor, eine Expertenkommission zum Fall Wirecard einzusetzen, die über die regulatorischen Folgerungen aus dem Fall Wirecard beraten solle. Eine solche Kommission, in der alle Stakeholder vertreten sind, könne bewerten, welche Maßnahmen zielführend sind, und dem Gesetzgeber sachgerechte Vorschläge unterbreiten, so Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.

Zu den Vorschlägen, die das Deutsche Aktieninstitut in diesem Kontext unterbreitet, zählt eine Stärkung des Prüfungsausschusses. Jedes börsennotierte Unternehmen sollte verpflichtet werden, einen Prüfungsausschuss zu bilden, um so die Befassung mit den Themen Rechnungslegung, Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Interne Revision und Abschlussprüfung zu stärken. Alternativ könnte für den Fall der personenidentischen Besetzung von Prüfungsausschuss und Gesamtaufsichtsrat letzterer verpflichtet werden, zusätzliche Sitzungen zur Befassung mit den Überwachungsaufgaben eines ansonsten einzurichtenden Prüfungsausschusses abzuhalten.

Da der Prüfungsausschuss nur so stark sein kann wie die Kompetenz seiner Mitglieder, regt das DAI zudem an, die Transparenz über die Person und die Qualifikation des gesetzlich vorgeschriebenen Finanzexperten zu erhöhen. Dabei könne ein Katalog von typischen Vorerfahrungen als gesetzliche Vermutung für die angemessene Expertise dienen. Der Gesetzgeber könnte sich dabei an der Begründung zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) aus dem Jahr 2008 orientieren.

Im Bereich der Abschlussprüfung plädiert das DAI für eine Verschärfung der bisher schon vorgeschriebenen Prüferrotation oder auch eine Haftungsverschärfung für die Wirtschaftsprüfer, die sich in der Haftungshöhe an den Umsätzen aus dem Prüfungsmandat orientieren könnte. Auf diese Weise könne mit Blick auf kleinere Prüfungsgesellschaften die Verhältnis-mäßigkeit gewahrt werden. Sollte über eine Verschärfung der Trennung von Prüfungs- und Beratungs-leistungen nachgedacht werden, muss sichergestellt werden, dass Beratungs-leistungen, die prüfungsnah sind, weiter aus einer Hand erbracht werden können, so die Forderung.

Das zweistufige System der Bilanzkontrolle durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat sich aus Sicht des DAI bewährt. Die DPR, die Bilanzen bezüglich der richtigen An-wendung von Bilanzierungsstandards überprüft, müsse deshalb erhalten bleiben. Jedoch sollte das System dahingehend weiterentwickelt werden, dass Fälle, in denen ein Betrug vermutet wird, frühzeitig von der DPR an eine hoheitliche Stelle, wie beispielsweise die BaFin, abgegeben werden.

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