Rentenbank: Weitergabe von negativen Einstandszinsen

Dr. Horst Reinhardt, Foto: Landwirtschaftliche Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat zum 1. Juli 2021 negative Einstandsätze für die Hausbanken eingeführt, wie die Förderbank heute mitteilt. Technisch möglich mache die Weitergabe negativer Zinsen die Anpassung der IT-Systeme bei der Rentenbank, den anderen Förderbanken und den Hausbanken.

Schon seit einigen Jahren refinanziert sich die Rentenbank demnach teilweise zu negativen Zins-sätzen an den internationalen Kapitalmärkten. Um diesen Vorteil an die Endkreditnehmer indirekt weiterzureichen, gewährte die Rentenbank nach eigener Angabe als einzige Förderbank bereits seit 2017 einen Förderzuschuss. Mit Einführung der Negativzinsen sei eine effizientere Weitergabe des Refinanzierungsvorteils möglich, sodass jedoch nun der Förderzuschuss entfällt.

„Die Einführung negativer Bankeneinstandszinssätze ermöglicht uns, flexibler auf Zins-entwicklungen zu reagieren und die Konditionen unserer Förderprogramme gezielter zu differenzieren. Damit werden unsere Förderangebote noch attraktiver und wir können die deutsche Agrarwirtschaft mit ihren Herausforderungen noch besser begleiten“, so Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

Ebenfalls am 1. Juli 2021 hatte auch die  Förderbank des Bundes, die KfW, negative Bankeinstände eingeführt, nachdem sie zuvor lange an der nötigen IT-Umstellung gearbeitet hatte. Lesen Sie dazu auch diesen Beitrag.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X