Beschlüsse des EZB-Rats

Externe Kommunikation: Der EZB-Rat hat am 6. November 2014 beschlossen, ein Schreiben vom November 2010 zu veröffentlichen. Dieses hatte der damalige EZB-Präsident Jean-Claude Trichet im Namen des EZB-Rats an den seinerzeitigen irischen Finanzminister Brian Lenihan gerichtet. Mit seinem Beschluss kam der EZB-Rat einem Ersuchen der Europäischen Bürgerbeauftragten nach, die die EZB aufgefordert hatte, eine mögliche Freigabe des besagten Schreibens erneut zu prüfen. Außerdem hat der EZB-Rat entschieden, drei weitere Schreiben zu veröffentlichen, die Teil eines Schriftwechsels mit der irischen Regierung im Vorfeld des offiziellen Antrags Irlands auf Unterstützung im Rahmen eines EU/IWF-Anpassungsprogramms waren. Diese Schreiben und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Marktoperationen: Am 3. November 2014 hat der EZB-Rat beschlossen, die zum Jahreswechsel vorgesehene vorzeitige Rückzahlung von Mitteln aus LRGs mit dreijähriger Laufzeit auszusetzen. Nähere Informationen sind der auf der Website der EZB veröffentlichten Pressemitteilung vom 7. November 2014 zu entnehmen. Am 19. November 2014 hat der EZB-Rat den Beschluss (EZB/2014/45) über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset Backed Securities erlassen. Er enthält die Zulassungskriterien und Verfahren für die Ankäufe im Rahmen dieses Programms ab November 2014. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 19. November 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2014/46 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Mit diesem neuen Rechtsakt wird der Beschluss des EZB-Rats umgesetzt, angesichts der seit Anfang 2013 insgesamt verbesserten Marktbedingungen für marktfähige Sicherheiten Griechenlands das System der Sicherheitsabschläge für marktfähige Schuldtitel, die von der Hellenischen Republik begeben oder in vollem Umfang garantiert worden sind, zu überprüfen. Dieser Rechtsakt wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 13. November 2014 hat der EZB-Rat die Veröffentlichung zweier Leitfäden gebilligt. Diese betreffen die Bewertung der Sepa-Überweisungs- und Lastschriftverfahren des European Payments Council (EPC), wobei die einschlägigen Überwachungsstandards zugrunde gelegt werden. Die Bewertungen werden von der EZB koordiniert, bei der die Hauptzuständigkeit für die Überwachung liegt. Die Leitfäden werden in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 30. Oktober 2014 hat der EZB-Rat bestätigt, dass das Infinity-System von Euroclear Finnland für die Kreditgeschäfte des Eurosystems geeignet ist. Die ausführlichen Listen der geeigneten Wertpapierabwicklungssysteme, die auf der Website der EZB abrufbar sind, werden mit dem Start des neuen Systems am 2. Februar 2015 aktualisiert.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 19. November 2014 hat der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review" vom November 2014 genehmigt. In diesem Bericht werden die Hauptrisiken für die Stabilität und mögliche Schwachstellen des Finanzsystems im Eurogebiet untersucht, und es wird eine umfassende Analyse dazu angestellt, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums Schocks auffangen kann. Der Bericht ist am 27. November 2014 auf der Website der EZB veröffentlicht worden.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 23. Oktober 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Ermittlung der umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen und zur Bestellung von externen Rechnungsprüfern in Österreich (CON/2014/75) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Am 28. Oktober 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den besonderen Abwicklungsregeln für Verbraucherdarlehensverträge in Ungarn (CON/2014/76) auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank. Vom 30. Oktober 2014 datiert eine Stellungnahme des EZB-Rats zu einem spezifischen Steuervorteil für Finanzinstitute in Ungarn (CON/2014/77) auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft.

Am 31. Oktober 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Rechtsrahmen für Genossenschaftsbanken in Polen (CON/2014/78) auf Ersuchen des polnischen Finanzministers. Am 11. November 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bankenregulierung in Slowenien (CON/2014/79) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Am 11. November 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in Ungarn (CON/ 2014/80) auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Vom 13. November 2014 datiert eine Stellungnahme des EZB-Rats zu buchmäßig verwalteten Wertpapieren in Slowenien (CON/2014/81) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Am 17. November 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Herstellung von Euro-Banknoten durch eine Zweckgesellschaft in Spanien (CON/2014/82) auf Ersuchen der Banco de España.

Am 19. November 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union (CON/2014/83) auf Ersuchen des Europäischen Parlaments.

Statistik: Am 6. November 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/ 2014/43 zur Änderung der Leitlinie EZB/ 2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken. Die darin enthaltenen Änderungen betreffen die Erstellung von Statistiken über Wertpapieremissionen sowie die Meldepflichten für Zahlungsvorgänge, an denen nichtmonetäre Finanzinstitute beteiligt sind. Die Leitlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 17. Oktober 2014 hat der EZB-Rat eine überarbeitete Geschäftsordnung für das Revisionswesen des Eurosystems/ESZB gebilligt. In diese aktualisierte Fassung wurden Aspekte aufgenommen, die den SSM betreffen. In der überarbeiteten Geschäftsordnung sind die Funktion, die Befugnisse und die Verantwortlichkeiten des Ausschusses der internen Revisoren festgelegt. Außerdem wird sein Beitrag zur Corporate Governance des Eurosystems, des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) definiert.

Ausgabe von Banknoten und Münzen/ Banknoten: Am 13. November 2014 hat der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2014/44 über die Einrichtung eines Systems für die Produktion und das Beschaffungswesen im Eurosystem (Eurosystem Production and Procurement System - EPPS) verabschiedet. Die Leitlinie enthält ein neues Modell für die Lösung von Problemen, die bei der Umsetzung des aktuellen Konzepts für die Herstellung und Beschaffung von Euro-Banknoten aufgetreten sind. Das EPPS wird sich auf zwei Säulen stützen: NZBen, die eigene Druckereien für die Herstellung ihrer Euro-Banknoten nutzen, und NZBen, die ihre Euro-Banknoten über Ausschreibungen beschaffen. Durch die Leitlinie EZB/2014/44 wird die Leitlinie EZB/2004/18 über die Beschaffung von Euro-Banknoten aufgehoben. Die Leitlinie EZB/2014/44 wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Neues EZB-Gebäude: Am 19. November 2014 hat der EZB-Rat beschlossen, das Gesamtbudget für den EZB-Neubau unter Berücksichtigung der jüngsten Prognosen für die gesamten Investitionskosten, die sich auf rund 1,3 Milliarden Euro belaufen, zu erhöhen. Es liegt nun in etwa 10 Prozent über den geschätzten Gesamtkosten, die anlässlich des Richtfests am 20. September 2012 bekannt gegeben wurden. Bis zum heutigen Tag hat die EZB rund 1,1 Milliarden Euro für das Projekt ausgegeben. Die offizielle Einweihung des EZB-Neubaus wird am 18. März 2015 stattfinden.

Bankenaufsicht: Am 17. Oktober 2014 hat der EZB-Rat den Start einer öffentlichen Konsultation zum Entwurf einer Verordnung über die Meldung aufsichtsrelevanter Finanzinformationen beschlossen. Im Verordnungsentwurf sind die Meldepflichten hinsichtlich solcher Finanzinformationen niedergelegt, die die beaufsichtigten Banken den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities - NCAs) und der EZB zu übermitteln haben. Die Konsultationsdokumente wurden mit einer entsprechenden Pressemitteilung am 23. Oktober 2014 auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 26. Oktober 2014 hat der EZB-Rat beschlossen, keine Einwände gegen die Annahme der Beschlussentwürfe des Aufsichtsgremiums über die Ergebnisse der einzelnen Banken, die der umfassenden Bewertung unterlagen, zu erheben. Desgleichen hat er beschlossen, keine Einwände gegen die Veröffentlichung des Ergebnisberichts sowie der Einzelergebnisse unter Berücksichtigung der von den betreffenden Banken erteilten Zustimmung zu erheben. Der Ergebnisbericht wurde mit den Einzelergebnissen der Banken, die der umfassenden Bewertung unterzogen wurden, am selben Tag auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 31. Oktober 2014 hat der EZB-Rat den vierten Quartalsbericht an das Europäische Parlament, den Rat der EU und die Europäische Kommission über die im Zeitraum vom 4. August bis 3. November 2014 erzielten Fortschritte bei der operativen Durchführung der SSM-Verordnung gebilligt. Dieser Bericht ist auf der Website der EZB abrufbar.

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