Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 2. Februar 2017 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung eines Berichts über den Einsatz der geldpolitischen Instrumente des Eurosystems und die Nutzung seines Handlungsrahmens mit dem Titel "The use of the Eurosystem's monetary policy instruments and operational framework since 2012". Dieser Bericht, der als Occasional Paper auf der Website der EZB veröffentlicht wird, enthält eine umfangreiche Übersicht über den Einsatz der geldpolitischen Instrumente des Eurosystems und den Handlungsrahmen vom dritten Quartal 2012 bis zum ersten Quartal 2016. Er befasst sich mit dem Kontext der Marktoperationen des Eurosystems, dem Geschäftspartner- und Sicherheitenrahmen, der Teilnahme an Tendergeschäften, der Inanspruchnahme der ständigen Fazilitäten, Mustern der Erfüllung des Mindestreserve-Solls, Outright-Ankaufprogrammen sowie den Auswirkungen der Durchführung der Geldpolitik der EZB auf die Bilanz des Eurosystems und die Liquiditätsbedingungen im Euroraum.

Zahlungsverkehrssysteme: Am 25. Januar 2017 bestätigte der EZB-Rat das Mandat des im März 2016 geschaffenen Market Infrastructure Board (MIB), das das Eurosystem beim Betrieb und bei der Entwicklung von Marktinfrastrukturdiensten unterstützen soll. Außerdem wurde eine Verlängerung der Amtszeit der Mitglieder vom 1. Februar 2017 bis zum 31. Januar 2019 verabschiedet. Der EZB-Rat beschloss, Marc Bayle de Jessé, Generaldirektor Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr der EZB, als Vorsitzenden des MIB, Maria Tereza da Costa Cavaco Guerreiro Valério (Portugal) als stellvertretende Vorsitzende, Stefan Augustin (Österreich), Ron Berndsen (Niederlande), Marius Jurgilas (Litauen), Jochen Metzger (Deutschland), Ivan Odonnat (Frankreich), Carlos Conesa (Spanien), Michael Power (Irland) und Paolo Marullo Reedtz (Italien) als Mitglieder der Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets, Karsten Biltoft (Dänemark) als das Mitglied einer Zentralbank außerhalb des Euro-Währungsgebiets, Johannes Luef und Joel Merere als hochrangige T2S-Berater und Cornelia Holthausen (EZB) sowie Marc Rubens (Belgien) als nicht stimmberechtigte Mitglieder für Fragen im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Eurosystems im Bereich des Sicherheitenmanagements zu ernennen beziehungsweise wieder zu ernennen.

Am 25. Januar 2017 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des zehnten Berichts zum Euro-Korrespondenzbankgeschäft (Tenth survey on correspondent banking in euro - 2016). Die Umfrage bestätigt aus Sicht der EZB, dass das Korrespondenzbankgeschäft weiterhin ein wichtiger Kanal für die Abwicklung von Zahlungstransaktionen in Euro ist. Die Korrespondenzbankdienste sind aufgrund ihrer Bedeutung für das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme seit Errichtung der EZB Gegenstand der Überwachungstätigkeit des Eurosystems. Der EZB-Rat beschloss die Veröffentlichung der Umfrage, um die Transparenz der Überwachungstätigkeit des Eurosystems in Bezug auf das Korrespondenzbankgeschäft zu erhöhen und die Ergebnisse mit anderen Interessengruppen zu teilen. Die Umfrage wird auf der Website der EZB abrufbar sein.

Am 2. Februar 2017 genehmigte der EZB-Rat zwei neue direkte Verbindungen (von Euroclear Bank zu Lux CSD und von Clearstream Banking AG-System zu Lux CSD) sowie eine neue indirekte Verbindung (Clearstream Banking AG-Creation über Clearstream Banking S. A. zu Lux CSD), die zur Besicherung von Kreditgeschäften des Eurosystems verwendet werden können. Das Gesamtverzeichnis aller zugelassenen direkten und indirekten Verbindungen ist auf der EZB-Website abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 3. Februar 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu liquiditätsunterstützenden Maßnahmen, präventiver Rekapitalisierung und weiteren dringenden Vorschriften für den Bankensektor in Italien (CON/2017/1) auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministers. Am 15. Februar 2017 verabschie dete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Zahlungskonten in Zypern (CON/2017/2) auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums.

Statistik: Am 26. Januar 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/5 zur Aktualisierung der Regelungen des Eurosystems für die Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten im Bereich der monetären und finanziellen Statistiken als Änderung des Beschlusses EZB/2010/10 über die Nichteinhaltung der statistischen Berichtspflichten. Die Regelungen im Bereich der monetären und finanziellen Sta tistiken unterstützen den Prozess, mit dem die Einhaltung der Berichtspflichten durch Berichtspflichtige sichergestellt wird, und stattet die EZB mit Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen diese Anforderungen aus. Die Änderungen des Beschlusses beziehen sich auf den Beginn der statistischen Datenerhebung im Rahmen der Verordnung EZB/2014/48 über Geldmarktstatistiken ab dem 1. April 2016 sowie auf Verbesserungen der Regelungen für die Nichteinhaltung von Berichtspflichten im Bereich der Zinsstatistik der monetären Finanzinstitute (MIR). Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 31. Januar 2017 hat der EZB-Rat Frank Smets, Generaldirektor Volkswirtschaft, mit Wirkung vom 1. Februar 2017 zum Vorsitzenden des geldpolitischen Ausschusses (Monetary Policy Committee - MPC) ernannt. Seine Amtszeit wird am 31. Dezember 2019 gemeinsam mit der Amtszeit der anderen Vorsitzenden von Ausschüssen des Eurosystems/Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) auslaufen, die am 14. Dezember 2016 vom EZB-Rat (wieder)ernannt wurden. Am 15. Februar 2017 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2016 durch den EZB-Rat. Der erweiterte Jahresabschluss und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 16. Februar 2017 auf der Website der EZB veröffentlicht. Der Managementbericht für das Jahr 2016 wurde als Teil des erweiterten Jahresabschlusses der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht: Am 13. Februar 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zur Änderung der Verordnung der EZB über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (FINREP-Verordnung) durchzuführen. Die Dokumentation zu dieser öffentlichen Konsultation ist auf der Website der EZB abrufbar.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X