Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 20. November 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/37 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/40 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen. Die Änderung geht auf einen am 4. Oktober 2017 vom EZB-Rat erlassenen Beschluss zurück, gedeckte Schuldverschreibungen, die allgemein als gedeckte Schuldverschreibungen mit "Conditional Pass-Through"-Struktur bezeichnet werden, ab dem 1. Februar 2018 von Ankäufen im Rahmen des CBPP3 auszuschließen, wenn sie von einer Stelle begeben werden, deren bestes Emittentenrating unterhalb der Kreditqualitätsstufe 3 liegt. Mit dem Beschluss wird den potenziell höheren Risiken Rechnung getragen, mit denen diese Instrumente aufgrund ihrer komplexen Struktur behaftet sind. So können verschiedene vorab spezifizierte Ereignisse zu einer erheblichen Verlängerung der Laufzeit einer Schuldverschreibung und zu einem Wechsel der Zahlungsstruktur führen. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität: Am 22. November 2017 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review" vom November 2017, in dem die Hauptrisiken und Schwachstellen des Finanzsystems im Eurogebiet untersucht werden und umfassend analysiert wird, inwieweit das System in der Lage ist, Schocks aufzufangen. Der Bericht wurde am 29. November 2017 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 3. November 2017 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2017/32 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme sowie drei begleitende Rechtsakte - den Beschluss EZB/2017/33 zu Verfahrensfragen für die Anordnung von Korrekturmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Verordnung (EU) Nr. 795/2014, die Verordnung EZB/2017/34 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 über das Recht der EZB, Sanktionen zu verhängen, und den Beschluss EZB/2017/35 zur Methodik für die Berechnung von Sanktionen für Verstöße gegen die Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme.

Die Änderungsverordnung berücksichtigt die im Lauf der entsprechenden öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen, von denen einige auf einen zusätzlichen Informationsbedarf hinwiesen. Der EZB-Rat veröffentlichte daher zum Zweck eines besseren Verständnisses der Änderungen und der ihnen zugrunde liegenden Überlegungen eine Erläuterung des Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen des Eurosystems/ ESZB. Die Rechtsakte und die Erläuterung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 15. November 2017 ernannte der EZB-Rat Kirsi Ripatti, Senior Adviser bei Suomen Pankki - Finlands Bank, mit sofortiger Wirkung und bis zum 31. Januar 2019 zum Mitglied des Market Infrastructure Board (MIB). Sie ersetzt in dieser Funktion Ron Berndsen. Informationen zur Zusammensetzung des MIB sind auf der Website der EZB abrufbar. Am 20. November 2017 genehmigte der EZB-Rat den Eurosystem oversight report 2016 und seine Veröffentlichung auf der Website der EZB. Der Bericht befasst sich mit der Überwachungstätigkeit des Eurosystems im Zeitraum von Mitte 2014 bis Ende 2016. Er geht ferner auf die Überwachungsaktivitäten und -entwicklungen im ersten Teil des Jahres 2017 ein und legt in einem Ausblick die Hauptaktivitäten dar, die in naher Zukunft im Bereich Überwachung von Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsinstrumenten durchgeführt werden sollen.

Der Bericht enthält zudem einige Abschnitte zu den Themen Echtzeitzahlungen, Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und den Anforderungen gemäß den technischen Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung sowie eine gemeinsame und sichere Kommunikation nach der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Der Bericht ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 27. Oktober 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rolle der Národná banka Slovenska bei der Beaufsichtigung der Ausbildung von Finanzintermediären und Finanzagenten (CON/2017/43) auf Ersuchen des Finanzministeriums der Slowakischen Republik. Am 27. Oktober 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Zahlungsdiensten in Zypern (CON/2017/44) auf Ersuchen des zyprischen Finanzministers. Am 8. November 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Unionsrahmens für Eigenmittelanforderungen von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (CON/2017/46) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Am 8. November 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Unionsrahmens für das Krisenmanagement (CON/2017/47) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Am 9. November 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Unterstützung von Wohnungsbaudarlehensnehmern in finanziellen Schwierigkeiten und zur Unterstützung der freiwilligen Restrukturierung von auf Fremdwährung lautenden oder indexierten Wohnungsbaudarlehen in Polen (CON/2017/48) auf Ersuchen des polnischen Parlaments.

Corporate Governance: Am 2. November 2017 genehmigte der EZB-Rat ein abgeändertes Mandat für den Prüfungsausschuss. Im Zuge der Überprüfung wurden einige geringfügige Anpassungen vorgenommen, die in erster Linie Entwicklungen bei der EZB Rechnung tragen und Best Practices aus den Mandaten von Prüfungsausschüssen relevanter Vergleichsorganisationen berücksichtigen. Das abgeänderte Mandat ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 16. November 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/36 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2247 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank.

Der Rahmen für die Finanzberichterstattung der EZB wird angepasst, um einer Änderung des Prüfungsgrundsatzes ISA 700 "Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements" Rechnung zu tragen. Mit dem Änderungsbeschluss wird gewährleistet, dass der Berichtsrahmen der EZB auch in Zukunft die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass ihr Jahresabschluss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild erhält. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.

Statistik: Am 15. November 2017 nahm der EZB-Rat die regelmäßige Veröffentlichung von neuen Statistiken über den Euro-Geldmarkt zur Kenntnis, die auf granularen Daten des statistischen Meldewesens für den Geldmarkt (Money Market Statistical Reporting - MMSR) basieren und im Einklang mit dem "ECB Statistical Quality Framework" sowie der öffentlichen Erklärung des Europäischen Systems der Zentralbanken im Hinblick auf die von ihm erstellten Statistiken stehen. In den Statistiken sind sowohl die Gesamtumsatzzahlen und die gewichteten Durchschnittssätze während der von der EZB vorgeschriebenen Mindestreserve-Erfüllungsperiode im unbesicherten Marktsegment enthalten als auch die durchschnittlichen Tagesvolumina während der Erfüllungsperiode für die Laufzeiten, zu denen ausreichend Daten vorliegen. Die erste Veröffentlichung, mit der die Markttransparenz und die Funktionsfähigkeit des Geldmarkts verbessert werden sollen, erfolgte am 21. November 2017. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht: Am 9. November 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums bezüglich der Bedeutung eines beaufsichtigten Kreditinstituts. Die Liste der beaufsichtigten Institute wird regelmäßig aktualisiert und ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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