Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 6. Juni 2019 verabschiedete der EZB-Rat die zentralen Parameter der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III). Der Zinssatz für die einzelnen Geschäfte dieser Serie, die am 7. März 2019 angekündigt wurden, von September 2019 bis März 2021 durchgeführt werden und jeweils über eine Laufzeit von zwei Jahren verfügen, wird auf 10 Basispunkte über dem Durchschnittszinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems während der Laufzeit des jeweiligen GLRG festgesetzt. Für Geschäftspartner, deren anrechenbare Nettokreditvergabe zwischen Ende März 2019 und Ende März 2021 die individuelle Benchmark-Nettokreditvergabe übersteigt, ist der entsprechende Zinssatz niedriger. Nähere Einzelheiten zu diesen technischen Parametern sind der entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen, die auf der Website der EZB abrufbar ist.

Am 7. Juni 2019 genehmigte der EZB-Rat die Erweiterung der Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen in ihrer derzeitigen Form bis zur voraussichtlichen Fälligkeit des letzten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäftsder dritten Serie (GLRG III) Ende März 2023. Die ACC-Rahmen wurden im Jahr 2011 eingeführt, damit nationale Zentralbanken (NZBen) des Eurosystems bestimmte Kreditforderungen als Sicherheit akzeptieren können, die die in der Leitlinie EZB/2014/60 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens festgelegten Zulassungskriterien und / oder Anforderungen an die Kreditqualität nicht erfüllten. Die Annahme der ACC-Rahmen von NZBen bedarf der Genehmigung durch den EZB-Rat und unterliegt der Bedingung, dass Verluste aus der Annahme zusätzlicher Kreditforderungen ausschließlich von den NZBen getragen werden, die die zusätzlichen Kreditforderungen annehmen. Weitere Einzelheiten zu den ACC-Rahmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 23. Mai 2019 nahm der EZB-Rat den Target-Jahresbericht 2018 zur Kenntnis, der anschließend auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. Der Bericht enthält Informationen zu den Zahlungen in Target2, zur Leistung des Systems und zu den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2018. In sechs Kästen wird darüber hinaus ausführlich auf Themen eingegangen, die 2018 besonders wichtig waren. Hierzu zählen die Entwicklung des Zahlungsverkehrs in Target2, die Target2-Innertagesliquidität und deren Inanspruchnahme, die Auswirkungen des Brexit auf Target2, Tätigkeiten im Zusammenhang mit ASI 6 Real-Time und TIPS, neue verbesserte Notfalldienste und das Target2/T2S-Konsolidierungsprojekt sowie zukünftige Echtzeit-Bruttozahlungsdienste.

Am 29. Mai 2019 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Target-Se curities-Jahresabschlusses für das Geschäfts -jahr 2018, der gemäß den Vorgaben des T2S-Rahmenvertrags erstellt wurde. Dieser Jahresabschluss enthält detaillierte Informationen zum Bericht über die Finanzlage von T2S zum 31. Dezember 2018, eine Übersicht über Erträge und Aufwendungen sowie sonstige Erläuterungen, beispielsweise Aspekte der Kostendeckung. Jahresabschluss sowie Bestätigungsvermerk sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 7. Juni 2019 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2019/15 zur Änderung eines Beschlusses und einer Leitlinie der EZB zu den Kriterien für den Zugang zu Target-Securities (EZB/2011/20) zur Festlegung detaillierter Regelungen und Verfahren für die Umsetzung der Zulassungskriterien für den Zugang von Zentralverwahrern zu Target-Securities-Dienstleistungen und die Leitlinie EZB/2019/16 zur Änderung der Leitlinie EZB/2012/13 über Target-2-Securities. Die Änderungsrechtsakte, mit denen begrenzte und in erster Linie technische Änderungen der Kriterien für den Zugang von Zentralverwahrern zu T2S-Dienstleistungen eingeführt werden, sind auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 28. Mai 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Rechtsmitteln für frühere Inhaber qualifizierter Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel der Bank in Slowenien (CON/ 2019/20) auf Ersuchen des stellvertretenden Vorsitzenden der slowenischen Nationalversammlung. Am 31. Mai 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Reform der Banken- und Finanzmarktaufsicht in Österreich (CON/2019/21) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Am 12. Juni 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den Zielen und zur Governance der lettischen Finanz- und Kapitalmarktkommission (CON/2019/22) auf Ersuchen des lettischen Finanzministers.

Bankenaufsicht: Am 29. Mai 2019 erließ der EZB-Rat einen Beschluss der EZB zur Festlegung der Grundsätze für das Treffen von Zielvereinbarungen und den Austausch über Leistungsrückmeldungen innerhalb gemeinsamer Aufsichtsteams (EZB/2019/14) zur Festlegung der Grundsätze für das Treffen von Zielvereinbarungen und den Austausch über Leistungsrückmeldungen innerhalb gemeinsamer Aufsichtsteams und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/274. Vor dem Hintergrund der zentralen Rolle der gemeinsamen Aufsichtsteams bei der Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben, die der EZB übertragen wurden, und angesichts ihrer Zusammensetzung aus Mitarbeitern der EZB und der nationalen zuständigen Behörden wird mit dem Beschluss ein einheitliches Verfahren zum Treffen von Zielvereinbarungen und zum Austausch über Leistungsrückmeldungen innerhalb gemeinsamer Aufsichtsteams eingeführt. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 29. Mai 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Bedeutungsstatus bestimmter beaufsichtigter Kreditinstitute zu ändern. Die Liste der beaufsichtigten Unternehmen wird regelmäßig aktualisiert und ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Zudem findet jährlich eine Bewertung der Bedeutung von Kreditinstituten statt, deren Ergebnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (die entsprechende Pressemitteilung vom 14. Dezember 2018 ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar).

Weitere Artikelbilder

Noch keine Bewertungen vorhanden


X