Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 
Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

Liquiditätsmanagement: Am 5. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Zentralbank mehrere Änderungen, die die Veröffentlichung von Daten zum Liquiditätsmanagement betreffen. Dadurch sollen Prozesse gestrafft und die Effizienz erhöht werden. Insbesondere beschloss der EZB-Rat, die Veröffentlichung des Benchmark-Zuteilungsbetrags bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften (HRGs) auszusetzen, da dieser für die erfolgreiche Implementierung der Geldpolitik des Eurosystems vor dem Hintergrund des aktuellen Handlungsrahmens und der derzeitigen Liquiditätsbedingungen nicht erforderlich ist.

Der Rat der Europäischen Zentralbank beschloss darüber hinaus, die Veröffentlichungsfrequenz der prognostizierten autonomen Faktoren von zweimal wöchentlich auf einmal wöchentlich am Ankündigungstag des HRG zu reduzieren. Zudem beschloss der EZB-Rat, den Veröffentlichungszeitpunkt für tägliche Liquiditätsdaten von 09:10 Uhr auf 11:30 Uhr MEZ zu verschieben. Diese Änderungen treten am 14. Dezember 2020 in Kraft, das heißt am Ankündigungstag des ersten HRG der Mindestreserve-Erfüllungsperiode, die am 16. Dezember 2020 beginnt.

Notfall-Liquiditätshilfe: Am 9. November 2020 verabschiedete der EZB-Rat eine überarbeitete Fassung der Vereinbarung über Notfall-Liquiditätshilfe (Emergency Liquidity Assistance - ELA). Die aktualisierte Fassung enthält eine technische Änderung von Section 3.2(a)(i). Damit soll klargestellt werden, dass die Beurteilung der Solvabilität von Finanzinstituten von der Aufsichtsbehörde im Einklang mit der Solvabilitätsdefinition für ELA-Zwecke in Section 4 durchgeführt wird. Außerdem wird festgelegt, dass die ELA-Vereinbarung spätestens im Verlauf des Jahres 2023 wieder überprüft wird. Die aktualisierte Vereinbarung wird in Kürze auf der Website der EZB abrufbar sein.

Korrespondenzbankgeschäft. Am 30. Oktober 2020 genehmigte der Rat der Europäischen Zentralbank die Veröffentlichung des elften Berichts zum Euro-Korrespondenzbankgeschäft (Eleventh survey on correspondent banking in euro - 2019). Laut der Umfrage für das Jahr 2019 verringerte sich der Gesamtumsatz im Korrespondenzbankgeschäft gegenüber 2016 um 22 Prozent. Außerdem ging die Zahl der Kundenbanken um 21 Prozent zurück. Bei der Größe der durchschnittlichen Transaktionen war ein Rückgang von 43 Prozent zu beobachten. Mit einem täglichen Gesamtumsatz von 686 Milliarden Euro sind Korrespondenzbankbeziehungen dennoch nach wie vor ein wichtiges Glied in der Zahlungskette. Erklären lassen sich der sinkende Umsatz und die rückläufige Zahl der Korrespondenzbankverbindungen zum Teil mit zunehmenden regulatorischen Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Know-Your-Customer-Verfahren zur Kundenidentifizierung. Im Vergleich zu den vorherigen Umfragen scheint es keine Veränderungen bei den Marktführern gegeben zu haben. Die größten Banken spezialisieren sich tendenziell auf das grenzüberschreitende Geschäft. Kleinere Banken reduzieren den Umfang ihrer Geschäftstätigkeit. Der Korrespondenzbankmarkt weist daher nach wie vor eine sehr starke Konzentration auf. Mittelfristig erwarten 60 Prozent der befragten Banken eine Zunahme des Korrespondenzbankgeschäfts aufgrund einer Effizienzsteigerung und der Einführung neuer Dienstleistungen im grenzüberschreitenden Umfeld. Die Umfrage ist auf der Website der EZB abrufbar.

Corporate Governance: Am 12. November 2020 verabschiedete der EZB-Rat Änderungen von Rechtsinstrumenten im Zusammenhang mit dem Rechnungslegungs- und Berichtsrahmen des Eurosystems: Beschluss EZB/2020/55 zur Änderung von Beschluss (EU) 2016/2248 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, und Beschluss EZB/2020/56 zur Änderung von Beschluss (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank. Die Änderungen beziehen sich auf das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) und die liquiditätszuführenden Geschäfte in Euro für nicht dem Eurosystem angehörende Zentralbanken. Die Rechtsakte gelten ab dem 31. Dezember und sind in Kürze auf EUR-Lex abrufbar.

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