EZB-Aufsichtsgebühren

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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 23. März 2021 bekannt gegeben, dass sie den Banken für den Gebührenzeitraum 2020 einen Gesamtbetrag an Gebühren von 514,3 Millionen Euro berechnen wird. Insgesamt beliefen sich die Aufsichtskosten im vergangenen Jahr auf 535,3 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2019 entspreche dies einem leichten Rückgang von 0,3 Prozent. Nach Bereinigung um den aus dem Jahr 2019 vorgetragenen Überschuss in Höhe von 22,0 Millionen Euro und Rückerstattungen von Gebühren an einzelne Banken in Höhe von einer Million Euro wird die EZB den Banken insgesamt die besagten 514,3 Millionen Euro in Rechnung stellen. Nach einer Überprüfung im Jahr 2019 ist die EZB dazu übergegangen, Aufsichtsgebühren nachträglich in Rechnung zu stellen. Die den Banken berechneten Aufsichtsgebühren basieren somit nicht mehr auf geschätzten Kosten, sondern auf tatsächlich angefallenen Kosten. Die Gebühren der einzelnen Banken für 2020 werden im zweiten Quartal 2021 erhoben. Auf die von der EZB direkt beaufsichtigten Banken entfällt ein Betrag von 476,5 Millionen Euro, auf die indirekt beaufsichtigten Banken entfallen 37,8 Millionen Euro.

Ursprünglich hatte die EZB die Kosten für die Aufsichtstätigkeit im Jahr 2020 auf 603,7 Millionen Euro veranschlagt. Dies hätte einem Plus von 12 Prozent gegenüber 2019 entsprochen. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden die Aufsichtstätigkeiten allerdings grundlegend neupriorisiert. So wurden etwa die regelmäßigen Bankbesuche und Vor-Ort-Prüfungen reduziert und der EU-weite Stresstest 2020 unter der Federführung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde verschoben. Dadurch fielen die Ausgaben für das letzte Jahr niedriger aus als erwartet.

Der Rückgang der Betriebsausgaben wurde jedoch teilweise aufgehoben. Zurückzuführen war dies auf die 2020 genehmigte Anhebung des Personalbestands und eine erhebliche Nachfrage nach unterstützenden IT-Diensten, da die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im neu eingerichteten Homeoffice arbeiteten. Im Einklang mit dem Engagement der Europäischen Zentralbank für mehr Transparenz und Offenheit enthält der EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit nun detaillierte Informationen über die Kosten. Die Kosten für die extern durchgeführte Aufsichtstätigkeit und Überwachung, einschließlich der Kosten der gemeinsamen Aufsichtsteams, machten 2020 mit 249,3 Millionen Euro den größten Ausgabenposten aus. Funktionen im Bereich Grundsatzfragen, Beratung und Regulatorik, einschließlich Signifikanzbewertungen, Zulassungen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, schlugen mit 130,6 Millionen Euro zu Buche.

Unterdessen sanken die Kosten für Geschäftsreisen im Jahr 2020 um mehr als 80 Prozent auf 2,4 Millionen Euro. Für Beratungsleistungen gab die EZB 30,4 Millionen Euro aus. Im Vergleich zu 2019 hat sich dieser Betrag mehr als halbiert. Der Hauptgrund für diesen Rückgang liegt im Abschluss der gezielten Überprüfung interner Modelle. Für das laufende Jahr erwartet die EZB, dass sich die Aufsichtstätigkeit allmählich wieder etwas normalisiert. Dies kommt in den geschätzten Ausgaben für 2021 in Höhe von 594,5 Millionen Euro zum Ausdruck. Die Aufsichtsgebühren für 2021 werden den Banken im zweiten Quartal 2022 berechnet.

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