EZB-Bankenaufsicht: Prioritäten 2017

Die EZB hat Mitte Dezember 2016 ihre Prioritäten für das Jahr 2017 in Bezug auf die Aufsicht über die bedeutenden Banken im Eurogebiet veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf den Hauptrisiken, etwa der Notwendigkeit, sich an die finanziellen Bedingungen anzupassen (kraftloses Wirtschaftswachstum im Euroraum und geopolitische Unsicherheit) und die Altlasten in ihren Bilanzen zu verwalten. Infolgedessen will sich die Bankenaufsicht der EZB auf Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell und der Ertragskraft sowie auf das Kreditrisiko - mit dem Schwerpunkt not leidende Kredite - und das Risikomanagement konzentrieren.

Dieselben Prioritäten galten zwar bereits 2016, aber von nun an wollen die Aufseher neue Bereiche prüfen. So soll etwa eingehend untersucht werden, wie sich der Brexit, der Fintech-Sektor und die von den Banken ausgelagerten Aktivitäten auf die Institute auswirken. Ferner will sich die EZB auch gezielter mit bestimmten Anlageklassen befassen und einen neuen Ansatz verfolgen, der Elemente von externen Prüfungen und Vor-Ort-Prüfungen vereint, beispielweise bei der Überprüfung von Schiffskrediten. Darüber hinaus plant die Bankenaufsicht eine neue thematische Überprüfung, die Aufschluss über die ausgelagerten Aktivitäten der Banken und die Steuerung der damit verbundenen Risiken geben soll. Diese Überprüfungen können mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen.

Zudem will die EZB mehrere laufende thematische Überprüfungen abschließen. Dazu gehören die Prüfung möglicher Auswirkungen des Internationalen Rechnungslegungsstandards 9 (International Financial Reporting Standard 9 - IFRS 9) auf die Banken und die Prüfung der Einhaltung der vom Baseler Ausschuss formulierten Grundsätze für die Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung. Derzeit findet auch eine gezielte Überprüfung interner Modelle statt, mit der beurteilt werden soll, ob die internen Modelle nach Säule 1 angemessen angewandt werden. Die Überprüfung betrifft die Kredit-, Markt- und Gegenparteiausfallrisiken, die im ersten Halbjahr 2017 den Schwerpunkt entsprechender Vor-Ort-Prüfungen bilden sollen.

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