Finanzmarktinfrastruktur und Zahlungsverkehr

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Am 26. November 2020 genehmigte der EZB-Rat die Einleitung einer einmonatigen öffentlichen Konsultation. Gegenstand der Konsultation ist die Überarbeitung von EZB-Rechtsakten, die mit der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (Systemically Important Payment Systems - SIPS) im Zusammenhang stehen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Kriterien konkretisiert werden, anhand derer bestimmt wird, welche Behörde für inländische (das heißt nicht europaweite) SIPS und europaweite SIPS zuständig ist. Zudem soll es künftig vor der Neueinstufung eines SIPS als Nicht-SIPS eine Übergangsphase geben. Angesichts sich rasant entwickelnder Technologietrends und sich ändernder Verbraucherpräferenzen sollen außerdem die Kriterien zur Bestimmung der Systemrelevanz verbessert werden. Stellungnahmen können im Zuge der öffentlichen Konsultation bis zum 8. Januar 2021 über die EZB-Website eingereicht werden.

Der EZB-Rat hat vor Kurzem eine Überarbeitung der Strategie des Eurosystems für den Massenzahlungsverkehr genehmigt. Durch die Überarbeitung soll sichergestellt werden, dass den europäischen Stakeholdern moderne Zahlungsdienste bereitgestellt werden, die auf ihre Anforderungen zugeschnitten sind. Außerdem soll so gewährleistet werden, dass europäische Lösungen für den Massenzahlungsverkehr für die Gesellschaft als Ganzes sicher und effizient sind.

Hauptziel der Strategie ist es demnach, die Entwicklung einer europaweiten Lösung für Zahlungen am Point-of-Interaction zu fördern. Ein weiteres Ziel ist die umfassende Einführung von Sofortzahlungen. Diese sollen allen Menschen und Unternehmen in Europa zu attraktiven Bedingungen angeboten werden. Außerdem verstärkt das Eurosystem seine Arbeit an der Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungen in Länder außerhalb des Euroraums und der EU. Dadurch sollen Menschen und Unternehmen in Europa leichter internationale Zahlungen vornehmen und empfangen können. Ferner wird das Eurosystem Innovationen, die Digitalisierung und die Schaffung eines innovativen europäischen Ökosystems für Zahlungen noch stärker aktiv fördern und dabei auch europäische Fintechs unterstützen.

Parallel dazu intensiviert das Eurosystem seine Arbeit an der eventuellen Einführung eines digitalen Euro. Dadurch soll der Privatsektor als Anbieter von Zahlungsdiensten jedoch nicht verdrängt werden. Im Fall der Einführung eines digitalen Euro wären beaufsichtigte private Intermediäre am ehesten in der Lage, Frontend-Lösungen und Nebendienstleistungen anzubieten und neue Geschäftsmodelle auf Grundlage des digitalen Euro aufzubauen

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