bank und markt aktuell zur Finanzkrise

Einlagensicherung Die europäischen Systeme im Vergleich

Anfang Oktober dieses Jahres ließ sich geradezu ein Wettlauf zwischen verschiedenen europäischen Staaten beobachten: In dem Maße wie die Sicherheit der Einlagen den privaten Kunden zum wichtigen Argument für die Institutswahl wurde, erhöhten die Staaten den Schutzrahmen für ihre Kreditinstitute. Hintergrund hierfür waren Befürchtungen, die Anleger könnten ihr Geld ins benachbarte Ausland transferieren, wo sie es für besser abgesichert halten. Um die Kleinanleger zu beruhigen und zusätzliche Stabilität ins System zu bringen, sprachen Bundeskanzlerin Merkel und Finanzminis ter Peer Steinbrück am 5. Oktober 2008 eine staatliche Garantie für alle Einlagen der Bundesbürger in Deutschland aus.

Am 15. Oktober 2008 hat auch die EU-Kommission auf das Geschehen reagiert. Sie ist den Vorschlägen der EU-Finanzminister gefolgt und hat die seit 1994 unverändert geltende Richtlinie zur Einlagensicherung überarbeitet. Den neuen Regelungen zufolge soll die Mindestdeckungssumme für Spareinlagen innerhalb eines Jahres von 20 000 Euro auf 100 000 Euro angehoben werden. In der Zwischenzeit wird sie auf mindestens 50 000 Euro aufgestockt. Schätzungen der Kommission zufolge sind nach der derzeitigen Regelung rund 65 Prozent aller Einlagen abgesichert. Mit den neuen Werten würden schätzungsweise 80 Prozent (bei einer Deckungssumme von 50 000 Euro) beziehungsweise 90 Prozent (bei einer Deckungssumme von 100 000 Euro) aller Einlagen erfasst.

Außerdem wird der Selbstbehalt, bei dem der Anleger einen Teil der Verluste selbst tragen muss, abgeschafft. Nach der bisherigen Richtlinie war er bis zu einer Höhe von zehn Prozent möglich. Dazu kommt: Die Zeitspanne, innerhalb derer die An leger entschädigt werden müssen, soll sich auf drei Tage verkürzen. Gegenwärtig beträgt sie drei Monate und kann sogar auf neun Monate verlängert werden.

Für die deutschen Bankkunden ändern die Beschlüsse zumindest an der Höhe der Einlagensicherung aber nichts, denn sowohl die privaten Banken mit ihrem Einlagensicherungsfonds als auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit ihren institutssichernden Systemen gehen weit über die gesetzlichen Mindestbedingungen hinaus und gewähren den Einlegern einen 100-prozentigen Schutz ihres Geldes. Wie der gesetzliche Ein lagensicherungsschutz in den anderen EU-Staaten und einigen Nachbarländern bis Mitte Oktober aussah, soll die folgende Tabelle darstellen.

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