Blickpunkte

Markenführung - Bis zum EuGH?

Seit 2002 ist die Farbe Rot beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Sparkassen registriert, zumindest was Finanzdienstleistungen betrifft. Andere Organisationen und Unternehmen, etwa die SPD oder der Versorger Eon nutzen den gleichen Rot-Ton (HKS 13), sind aber von der Eintragung unberührt. Beim direkten Wettbewerb sieht das aber anders aus. Und der DSGV ist entschlossen, das Rot-Verbot für andere Kreditinstitute durchzusetzen - diesmal exemplarisch am Beispiel der Santander Consumer Bank.

Bereits am 24. Februar 2011 hatte das Landgericht Hamburg in einem Urteil die Position des DSGV bestätigt, wonach Santander die flächige Verwendung der Farbe Rot untersagt ist. Am 3. November wurde die Vollstreckung eingeleitet und der Wettbewerber zur Umsetzung aufgefordert. Konkret soll in allen Anzeigen und Flyern auf die flächige Verwendung der Farbe verzichtet werden. In Filialen (beim Landgericht Hamburg ging es um drei Standorte) läuft die Übergangsfrist am 27. Januar 2012 aus. Danach hat der DSGV das Recht, beim Landgericht Hamburg ein Ordnungsgeld zu beantragen und wird dies vermutlich auch tun. Der Rechtsweg sei noch nicht erschöpft, heißt es aus Berlin.

Ebenso sieht man es freilich auch in Düsseldorf. Auch die Santander Consumer Bank zeigt sich - anders als seinerzeit etwa die Norisbank - kämpferisch. Bereits seit den achtziger Jahren sei die damalige Santander Direktbank in Deutschland in Rot am Markt unterwegs, seit 2004 sind auch die Filialen entsprechend umgestellt. Rot sei von der Bank also schon verwendet worden, als Sparkassen teilweise auch noch in anderen Farben am Markt auftreten. Vor allem aber: Rot ist seit Mitte der neunziger Jahre die Konzernfarbe von Santander - in 40 Ländern und 14 000 Filialen.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt läuft deshalb ein Löschungsverfahren gegen die eingetragene Farbmarke der Sparkassen. Dessen Erfolgsaussichten sind vermutlich nicht eben überwältigend schließlich hat die eingetragene Farbmarke der Sparkassen bisher bereits drei Löschungsversuche überlebt. Und der DSGV verweist auf die hohen Hürden für die Eintragung eines Farb- und Markenschutzes, die dann vermutlich ebenso für dessen Löschung gelten.

Parallel verfolgt Santander Consumer deshalb den Rechtsweg. Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom vergangenen Februar ist beim Oberlandesgericht Hamburg anhängig, der Verfahrensausgang also noch offen. Zwei Argumente führen die Düsseldorfer hier ins Feld: Den Sparkassen gehe es bei dem Farbenstreit darum, einen innovativen und angesehenen Wettbewerber in seinen Werbemaßnahmen zu beschränken. Und durch das Rot-Verbot werde die Dienstleistungsfreiheit in Europa gefähr det, zu der nun einmal auch die Wahl der Farbe gehört, mit der ein Unternehmen am Markt auftritt.

Damit wird die Thematik auf die europäische Ebene gehoben - und eben hier dürfte die Crux der Streitfrage liegen: Kann man in zunehmend internationalen Märkten mit nationalen Patenten Farben für Unternehmen einer ganzen Branche sperren und damit die internationale Markenführung eines Konzerns beschränken? Ein deutsches Gericht wird diese Frage vielleicht nicht abschließend klären können. Je nach Ausgang des Verfahrens in der nächsten Instanz ist es also gut möglich, dass der Fall bis zum Europäischen Gerichtshof getragen wird. Und hier haben grenzüberschreitende Aspekte des Wettbewerbs zweifellos ein beträchtliches Gewicht. sb

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