R+V mit Kulanzlösungen für Unternehmen mit Betriebsschließungsversicherung

Norbert Rollinger; Quelle: R+V

Die Betriebsschließungsversicherung der R+V deckt Schäden durch das Coronavirus nicht ab. Darauf weist der genossenschaftliche Versicherer hin. Denn die Betriebsschließungsversicherung deckt Schäden ab, die entstehen, wenn der Gefahrenherd im Betrieb selbst liegt.

Obwohl bei den Schließungen aufgrund der Corona-Epidemie kein Versicherungsschutz besteht, zahlt der Versicherer Firmenkunden, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der R+V haben, bis zu 15 Prozent der vereinbarten Entschädigung. Diese Regelung gilt für die Dauer der versicherten Schließungszeit – maximal für 30 Tage. Diese Summe lehnt sich an die Lösung an, die verschiedene Versicherer für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern gefunden haben. Die Regelung der R+V gilt bundesweit und für alle Unternehmen mit einer Betriebsschließungsversicherung, die durch Corona in Not geraten sind. Der Vorstandsvorsitzende Norbert Rollinger rechnet damit, dass der Versicherer einen „hohen zweistelligen Millionenbetrag“ auszahlen wird.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X