REGULIERUNG

Kreditwirtschaft für Neustart von ID Wallet und Basis-ID

Spätestens "2G" im Corona-Umfeld hat es deutlich gemacht. Es fehlt an einer digitalen Identität. Denn was nützt es, den Impfnachweis im Smartphone zu haben, wenn man zudem überall noch den Personalausweis aus dem Portemonnaie kramen muss. Das mag nur ein Nebenschauplatz sein - es zeigt aber doch die Defizite in Sachen digitaler Identität auf.

Ende Oktober hatte die Bundesregierung verkündet, mit "ID Wallet" komme die digitale Brieftasche auf das Smartphone. Bei der Bundesdruckerei sollten sich Bürger wesentliche Daten aus dem Personalausweis als Basis-ID erstellen lassen und in der ID Wallet-App speichern können. Die Freude währte aber nur kurz - das Angebot wurde nach kurzer Zeit wieder kassiert, steht bis heute nicht wieder zur Verfügung und wird zunehmend insgesamt infrage gestellt. Verschiedene Bundesministerien wollen beispielsweise für eine Online-Kontoeröffnung und andere regulierte Anwendungsfälle im Internet nur noch die eID als einzigen digitalen Identitätsnachweis zulassen. Verbraucher müssten damit jedes Mal per NFC-Funktion ihren Personalausweis einlesen und per PIN freigeben.

Am 23. Dezember 2021 haben deshalb Verbände und Institute der Finanzbranche in einem gemeinsamen Positionspapier für einen Neustart von ID Wallet und Basis-ID im SSI-Ökosystem plädiert. In einem SSI-Ökosystem würde der elektronische Personalausweis einmalig sicher als sogenannte Basis-ID in einer ID Wallet hinterlegt. Nutzer könnten dann über Apps auf ihrem Smartphone, Tablet-PC oder anderen Endgeräten darauf zugreifen. Weitere Identitätsmerkmale wie Führerscheinbesitz oder Bankverbindung, die von unterschiedlichen Anbietern im SSI-Ökosystem ausgestellt sein können, lassen sich hinzufügen. Verbraucher haben dann die Souveränität, diese nach eigenem Ermessen je nach Bedarf einzusetzen, zum Beispiel für eine Automiete im Internet oder die Registrierung bei einem Carsharing-Dienst.

Der Deutsche Bundestag hat im August 2021 durch die Einführung einer Experimentierklausel zur Kundenidentifizierung in §13 GwG (Geldwäschegesetz) die Grundlage geschaffen, SSI-basierte Nachweise, wie die Basis-ID, als Verfahren zur geldwäscherechtlichen Überprüfung einzusetzen. Es fehlt aktuell jedoch noch die Flankierung dieses Vorhabens durch die im Gesetz vorgesehene Rechtsverordnung zur Konkretisierung der weiteren Anforderungen. Hier plädieren die kreditwirtschaftlichen Verbände dafür, die Basis-ID in geldwäscherechtlich geregelte Verfahren einzubinden, sodass sie beispielsweise für die Kontoeröffnung im Internet genutzt werden kann.

Wenn dafür kurzfristig nur noch eID oder Smart-eID zugelassen würden, wie es jetzt diskutiert wird, sehen die Autoren des Positionspapiers die Reichweite in Gefahr, die für einen Erfolg digitaler Identitäten notwendig wäre. Denn die aktuell verfügbare eID ist kompliziert und aufwendig, die geplante, bequemere Smart-eID nur auf wenigen Smartphone-Modellen des oberen Preissegments nutzbar.

Nicht zuletzt im Interesse der digitalen Teilhabe aller Bürger fordern die kreditwirtschaftlichen Verbände deshalb nun, die Smart-eID - wie in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen - durch ein nutzerfreundliches, reichweitenstarkes und offenes SSI-Ökosystem mit ID Wallet und Basis-ID auch für regulierte Anwendungsfälle zu ergänzen. Schließlich seien niedrige Eintrittshürden und ein möglichst frühzeitiges Angebot sinnvoller Anwendungsfälle entscheidend für eine relevante Nachfrage seitens der Nutzer und damit für die Bewertung des wirtschaftlichen Potenzials.

Zudem verweisen sie auf die digitale Souveränität als Eckpfeiler der europäischen, aber auch deutschen Digitalpolitik. Dafür braucht es rasch eine sichere, innovative und nutzerfreundliche Lösung. Bigtechs bieten schon heute Identifizierungsservices an, mit denen sich Nutzer bei Drittanbietern anmelden können. Red.

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