Verbraucherschutz

Pflichtdokumente stoßen auf wenig Gegenliebe bei Verbrauchern

Fünf Jahre nach Einführung verschärfter Verbraucherschutzregeln für Finanzgeschäfte fällt die Bilanz ernüchternd aus. Zu diesem Ergebnis kommt die "Bankkundenstudie 2015" der Unternehmensberatung Kampmann, Berg & Partner, für die rund 1 000 Bundesbürger zwischen 18 und 69 Jahren befragt wurden. 80 Prozent der Befragten halten zusätzliches Informationsmaterial wie Informationsblätter und Beratungsprotokolle zwar grundsätzlich für sinnvoll. Dennoch sehen 71 Prozent keine Vorteile darin, sich mit ihrer Hilfe vor Fehlinvestitionen zu schützen. 40 Prozent sind sogar der Meinung, dass diese Unterlagen mehr zur Verwirrung der Kunden denn zur Aufklärung beitragen. Auch im Fondsgeschäft stoßen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtdokumente auf wenig Gegenliebe insbesondere bei privaten Investoren. In einer Befragung von Ergo Kommunikation, finanzen.net und Fundinfo im Sommer 2014 haben nur 41 Prozent der 1 004 befragten Anleger angegeben, die im Jahr 2011 eingeführten wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) für mindestens wichtig zu halten. Bei den ausführlichen Wertpapierprospekten, die die Kapitalverwaltungsgesellschaften für ihre Fonds erstellen müssen, sieht es noch schlechter aus. Denn die halten lediglich 22 Prozent der Privatanleger für wichtig. Von den Fondsgesellschaften gestaltete und veröffentlichte Factsheets stoßen dagegen auf weitaus höhere Akzeptanz. Sie wurden von 57 Prozent der privaten Anleger als wichtig bewertet. Red.

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