Verbraucherschutz

VZBV will Regulierung für Robo Advice

Wer der Anlageberatung von Banken nicht traut, für den scheint Robo Advice die ideale Lösung. Das stimmt aber nur bedingt, so der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV), Berlin. Zwar schaffe Robo Advice einen einfachen Zugang zu standardisierter wertpapierbasierter Geldanlage für Verbraucher und könne zu einem verstärkten Preis- und Qualitätswettbewerb bei standardisierten Geldanlagen beitragen. Die Ergebnisse der Stiftung Warentest zeigten allerdings, dass dieser Wettbewerb bislang nicht funktioniere.

Hauptkritikpunkt der Verbraucherschützer: Robo Advice ist keine Beratung, sondern eine standardisierte Geldanlage. Das Ansinnen der meisten Angebote, so Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim VZBV, ist Produktverkauf. Und die angebotenen Standardlösungen seien häufig von zweifelhafter Qualität. Weil es für Verbraucher schwierig ist, die Wirkungsweise der zugrunde liegenden Algorithmen nachzuvollziehen und somit die Qualität der Anlagevorschläge zu bewerten, bestehe die Gefahr, Produkte oder Dienstleistungen empfohlen zu bekommen, die qualitativ minderwertig, übermäßig teuer oder im konkreten Fall unpassend sind.

Grundsätzlich sind die Verbraucherschützer allerdings nicht gegen algorithmengesteuerte Anlagevorschläge. Robo Advice solle jedoch mit der Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz zu einer tatsächlichen Beratung ausgebaut werden. Dafür gilt dann jedoch im Grunde die gleiche Forderung wie für die persönliche Beratung: Der Markt brauche auch bei KI- gestützten Lösungen unabhängige Anbieter, die die Technologie nicht zum Produktverkauf nutzen Auch bei Robo Advice besteht deshalb die Forderung nach einem Provisionsverbot.

Damit Verbraucher sich auf die Qualität algorithmenbasierter Entscheidungen in Fragen der Geldanlage verlassen können, fordert der VZBV klare gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel für die Abfrage der persönlichen Kundeneigenschaften, zur Information von Verbrauchern oder zu Mindestanforderungen an die Qualität der Vorschläge. Gleichzeitig wäre auch eine strengere Aufsicht durch die BaFin erforderlich, die dazu wiederum mehr Befugnisse zur Kontrolle von Algorithmen brauche.

Generell ermöglicht die Digitalisierung der Finanzberatung nach Einschätzung der Verbraucherschützer eine bessere Regulierung des Beratungsprozesses als Ganzes. Denn statt einzelner Berater müsse lediglich der Algorithmus richtig reguliert und beaufsichtigt werden. Red.

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